Technische und organisatorische Maßnahmen

Clearstream Banking AG trifft die im Anhang zur Verfügung gestellten Dokument genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein angemessenes Schutzniveau gemäß Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung zu gewährleisten.