Cannabis-bezogene Wertpapiere

18.10.2018

Umgang mit derzeit zugelassenen Cannabis-bezogenen Wertpapieren

Clearstream Banking überprüft weiterhin ihre risikobasierte Bewertung zum Umgang mit Cannabis-bezogenen Wertpapieren und wird die Abwicklung und das Asset Servicing für einige Wertpapiere weiterhin einschränken. Von Zeit zu Zeit können neu identifizierte zugelassene Wertpapiere in die Liste der Wertpapiere, für die Beschränkungen gelten, aufgenommen werden.

Kunden sollten sich bewusst sein, dass sich diese Liste auf Wertpapiere bezieht, die derzeit bei Clearstream Banking zugelassen sind. Nicht zugelassene Wertpapiere sind nicht in dieser Liste enthalten.

Eine Liste der derzeit beschränkten zugelassenen Wertpapiere ist im Anhang verfügbar. Bitte beachten Sie, dass diese Liste weiterhin im Einklang mit dem risikobasierten Ansatz von Clearstream Banking überarbeitet wird und weiteren Änderungen unterliegt.

Ergänzung von derzeit zugelassenen Cannabis-bezogenen Wertpapieren zur Liste der beschränkten Wertpapiere

Wenn derzeit zugelassene Cannabis-bezogene Wertpapiere in die Liste der Liste der beschränkten Wertpapiere aufgenommen werden, wird es eine Übergangsfrist zwischen der Mitteilung und dem Inkrafttreten der Beschränkung geben. Das Datum des Inkrafttretens der Beschränkung des Wertpapiers ist der angehängten Liste zu entnehmen.

Abwicklungsregelungen für beschränkte Wertpapiere

Kunden, die die beschränkten Wertpapiere in Verwahrung halten, können dies weiterhin tun, ohne eine bestimmte Frist für die Veräußerung oder Übertragung. Clearstream Banking wird weiterhin sowohl Auslieferungen frei von und gegen Zahlung in den Inlandsmarkt akzeptieren. Clearstream Banking wird weiterhin keine Einlieferungen aus dem Inlandsmarkt für die beschränkten Wertpapiere zulassen.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen können sich Kunden an Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.