Taxbox: Einführung des Feldes „Anschaffungskosten vor 2018“

28.08.2020

Clearstream Banking AG, Frankfurt1 informiert die Kunden über die Einführung des neuen Feldes W46 „Anschaffungskosten vor 2018“ im Taxbox Service. Das Feld wird ab

Freitag, 1. Januar 2021

wirksam.

Hintergrund

Auf Wunsch der Teilnehmer des Taxbox-Arbeitskreises implementiert CBF ein Feld für die Anschaffungskosten vor 2018 für den Fall einer Fondsliquidation.

Ziel ist dabei, das letzte bestandsführende Kreditinstitut nach Ausführung diverser innerdeutscher Wertpapierüberträge in die Lage zu versetzen, im Fall einer Liquidation die korrekte steuerliche Bemessungsgrundlage heranziehen zu können.

Die Anschaffungskosten vor 2018 müssen gesondert ausgewiesen werden, weil das Investmentsteuergesetz (InvStG) eine fiktive Veräußerung aller Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 und folgendem Wiedererwerb zum 1. Januar 2018 festlegt.

Beschreibung der funktionalen Änderung

Im neuen Taxbox-Feld W46 „Anschaffungskosten vor 2018“ werden die fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen, die dem Umtausch am 31. Dezember 2017 zugrunde lagen und für die Ermittlung des steuerlichen Veräußerungsergebnisses erforderlich sind.

Dabei werden die Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt und die steuerfreien Substanzausschüttungen mit Zahlbarkeitstag ab 1. Januar 2020 abgezogen.

Die Taxbox-Definition sieht für das neue Feld vor, dass der Lieferer Angaben zu den Anschaffungskosten vor 2018 machen kann. Die Angabe bzw. Übersendung des Feldes ist nicht verpflichtend.

Kunden, die den Taxbox Service nutzen, werden gebeten, das neue Feld in den operativen Prozessen zu berücksichtigen. Sowohl der Lieferer als auch der Empfänger müssen ihre Systeme anpassen, um den Feldinhalt verarbeiten zu können.

Auszug aus dem Taxbox „Datenfelddokument“

Die Feldbeschreibung des neuen Datenfelds lautet wie folgt:

Nr.

Feldbeschreibung

Format

Ausprägung

Pflichtfeld AD

W46

Anschaffungskosten vor 2018

13,5-stellig numerisch

(13 Vorkomma-stellen;
5 Nachkomma- bzw. Dezimalstellen)

Gesamtbetrag in EUR

Nein

Kommentar:

Das Feld ist nur für unentgeltliche Depotüberträge relevant.

Die Angabe erfolgt als Gesamtbetrag, nicht als Wert pro Anteil.

Es sind positive, negative Werte und der Wert 0,00 zulässig.

Keine Befüllung, wenn das Anschaffungsdatum (W1) vor 2009 oder ab 2018 liegt oder das Anschaffungsdatum (W1) zwischen 1. Januar 2009 und 31. Dezember 2017 liegt und das Feld W21 (Anschaffungstag aus fiktiver Veräußerung) ungleich 1. Januar 2018 ist. In diesem Falle sind die fiktiven Anschaffungskosten (W4) für die Ermittlung einer steuerfreien Substanzausschüttung relevant.

Befüllung (für alle Fonds), wenn das Anschaffungsdatum (W1) zwischen 1. Januar 2009 und 31. Dezember 2017 liegt und das Feld W21 (Anschaffungstag aus fiktiver Veräußerung) gleich 1. Januar 2018 ist.

Erfolgt keine Befüllung, hat dies zur Folge, dass keine steuerfreie Substanzausschüttung ermittelt werden kann.

Das Feld enthält die fortgeführten Anschaffungskosten inklusive der Anschaffungsnebenkosten, reduziert um die steuerfreien Substanzausschüttungen mit Zahlbarkeitstag ab 1. Januar 2020, die dem Umtausch am 31. Dezember 2017 und somit bei der Ermittlung des steuerlichen Veräußerungsergebnisses zugrunde lagen.

Bei unbekannten „Anschaffungskosten vor 2018“ darf das Feld nicht geliefert werden.

Das Feld wird erst ab Übertragungsdatum 1. Januar 2021 akzeptiert.

Implementierungsansatz

CBF wird das Feld W46 „Anschaffungskosten vor 2018“ mit dem kommenden Release am 23. November 2020 einführen. Ab diesem Zeitpunkt wird CBF die Übertragung des Feldes W46 für den Taxbox Service akzeptieren, jedoch keine weitere Verarbeitung durchführen. Für die Teilnehmer am Taxbox Service bedeutet das, dass die zur Verfügung gestellten Daten nicht gespeichert und damit in der Folge nicht an das Empfängerinstitut weitergeleitet werden.

Ab dem 1. Januar 2021 wird das Feld W46 aktiv und kann ab diesem Zeitpunkt in der Taxbox zur weiteren Verarbeitung verwendet werden. Somit ergibt sich ein Übergangszeitraum zwischen dem Release im November 2020 und dem Einsatz im Januar 2021:

Kundensimulation

Die Nutzer des Taxbox Service werden während der Kundensimulation für das November Release 2020 sowohl die Übergangsphase als auch das neue Szenario testen können.

Phase 1

Derzeitiges Verfahren, gültig bis zum
20. November 2020

Phase 2

Übergangszeitraum zwischen Release-Einsatz und Aktivierung am
1. Januar 2021

Phase 3

Wirksamwerden des neuen Feldes W46 am
1. Januar 2021

Das Feld W46 ist nicht bekannt.

Eine Anlieferung des Feldes führt zur Ablehnung der Nachricht.

Das Feld W46 wird von der Taxbox technisch akzeptiert, jedoch nicht gespeichert und auch nicht an das Empfängerinstitut weitergeleitet.

Das Feld W46 wird von der Taxbox akzeptiert und an das Empfängerinstitut weitergeleitet.

Die Übergangsphase, in der das Feld W46 zwar akzeptiert, aber nicht an das Empfängerinstitut weitergeleitet wird, kann voraussichtlich in der ersten Woche der geführten Kundensimulation ab dem 26. Oktober bis zum 1. November 2020 getestet werden.

Das Szenario, bei dem das Feld W46 auch an das Empfängerinstitut weitergeleitet wird, soll in den folgenden Wochen der Kundensimulation zum Test bereitstehen.

Weitere Details zu den Testfällen werden Ende September 2020 in der CBF Customer Simulation Guideline für das Release im November 2020 bereitgestellt.

Kontakt

Bei technischen oder funktionalen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Client Services Teams. Für Fragen bezüglich der technischen Anbindung steht das Taxbox Team (taxbox@clearstream.com) zur Verfügung.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.