OneClearstream Migration zu ESES – Aktualisierung
Bitte beachten Sie, dass diese Seite und das im Anhang verfügbare PDF am 12. Februar 2018 aktualisiert wurden.
In Ergänzung zu Clearstream Bankings1 Kundenmitteilung A17129 vom 28. September 2017 und mit Wirkung zum
9. April 2018
wird Clearstream Banking ESES T2S-zulässige Vermögenswerte bei der Clearstream Banking AG (CBF) hinterlegen und abwickeln, um zukünftige Aktualisierungen des OneClearstream Services zu ermöglichen.
Dies ist Teil unserer kontinuierlichen Bemühungen zur Harmonisierung unserer Dienstleistungen, die es unseren Kunden ermöglicht, von Vorteilen in verschiedenen Bereichen unseres Geschäfts zu profitieren.
Clearstream Banking wird wie folgt auf die ESES Zentralverwahrer (CSD) für die Abwicklung in T2S über CBF zugreifen:
Land | CSD | Art des Links | Zugelässige Wertpapiere |
Belgien | Euroclear Belgium (EBE) SA/NV | Indirekter Link über Clearstream Banking AG, Frankfurt (für alle T2S-zulässigen Vermögenswerte) zu Euroclear Belgium | Unternehmensanleihen, Aktien, Optionsscheine und Investmentfonds, die bei Euroclear Belgium und T2S zulässig sind |
Frankreich | Euroclear France (EF) | Indirekter Link über Clearstream Banking AG, Frankfurt (für alle T2S-zulässigen Vermögenswerte) zu Euroclear France | Festverzinsliche Erträgnisse, Aktien, Optionsscheine und Investmentfonds, die Euroclear France und T2S zulässig sind |
Niederlande | Euroclear Nederland (EN) | Indirekter Link über Clearstream Banking AG, Frankfurt (für alle T2S-zulässigen Vermögenswerte) zu Euroclear Nederland | Festverzinsliche Erträgnisse, Aktien, Optionsscheine und Investmentfonds, die Euroclear Nederland und T2S zulässig sind |
Einige ESES- und T2S-zulässigen Wertpapiere (d. h. sowohl auf Inhaber als auch auf Namen lautende französische Namensaktien und einige niederländische Fonds - siehe dazu Liste der Ausnahmen im Anhang) werden nicht zu CBF migrieren und weiterhin über BNP Paribas Securities Services als Kontobetreiber des CBL-Kontos in ESES abgewickelt.
Clearstream Banking wird BNP Paribas Securities Services weiterhin für nicht-T2S- und nicht-ESES-zulässige Vermögenswerte verwenden. Diese Nicht-T2S-Vermögenswerte werden daher nicht zu CBF migrieren.
Weitere Informationen zum Umfang der für die Migration relevanten Wertpapiere und zu den Auswirkungen auf Kunden und deren Kontrahenten, die neben den am 28. September 2017 veröffentlichten allgemeinen Angaben zur Migration und Umstellung auch spezifische Details zur Migration hervorheben, finden Sie in dem im Anhang verfügbaren PDF.
Die Market Link Guides für Belgien, Frankreich und die Niederlande, gültig ab 9. April 2018, werden in den nächsten Tagen auf der Clearstream Banking Website verfügbar sein.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.