FATCA-Selbstauskunft

Die Due-Diligence-Anforderungen gemäß dem zwischenstaatlichen Abkommen (Intergovernmental Agreement, IGA) werden entweder durch das laufende US-Steuerverfahren zur Zertifikatserneuerung oder durch die Vorlage einer Selbstauskunft erfüllt.

Die Selbstauskunft ist für alle Kontoinhaber erforderlich, die:

  • Finanzinstitute sind, die per Kundenmitteilung A14071 und A15030 zu US-Steuerzwecken nicht zur Vorlage einer US-Zertifizierung verpflichtet sind und in einem Land operieren, das keine zwischenstaatliche Vereinbarung unterzeichnet hat.
  • Nicht-Finanzinstitute, die zu US-Steuerzwecken keine US-Zertifizierung vorlegen müssen; oder
  • Juristische Personen, die in den Vereinigten Staaten operieren und keine US-Steuerzertifizierung vorgelegt haben.

Kunden, die zur FATCA-Selbstauskunft verpflichtet sind, werden von ihrem Relationship Officer im Rahmen des KYC-Verfahrens kontaktiert und gebeten, ausschließlich das im Anhang erhältliche Formular zur FATCA-Selbstauskunft zu verwenden, damit ihr FATCA-Status Clearstream Banking entsprechend mitgeteilt wird.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Relationship Officer.