Announcement

Asset Services: Qualitätsverbesserungen, um von einer besseren STP-Bearbeitung zu profitieren

Custody

Reference

Code
A15186
Service level
CBL
Last Updated
25.09.2015

Am

Montag, 28. September 2015

wird Clearstream Banking1 im Zuge ihres kontinuierlichen Engagements für zeitnahe und erstklassige Kundendienstleistungen Qualitätsverbesserungen an den bestehenden Diensten vornehmen.

Als Reaktion auf Kundenwünsche haben wir unsere Verarbeitung von Mitteilungen verbessert, sodass diese effizienter arbeitet und Kunden ermöglicht, von einer besseren STP-Bearbeitung zu profitieren.

Einige Standard-Textfelder für bestimmte Kapitalmaßnahmen werden aus dem zusätzlichen Textfeld (ADTX) in der Mitteilung für die nachstehenden Funktionen entfernt:

  • Dissenter’s rights (Rechte der Nichtzustimmenden)
  • Pending trades (Offene Transaktionen) und
  • Fees (Gebühren)

Rechte der Nichtzustimmenden

In Übereinstimmung mit inländischen Gesetzen können Anleger ein Anrecht auf eine Geldzahlung über den fairen Wert ihrer Wertpapiere haben, falls sie einer Kapitalmaßnahme nicht zustimmen.

Kunden werden über dieses Recht anhand eines speziell formatierten Indikators in der Mitteilung (DISS - Dissenter's rights) in Kenntnis gesetzt.

Aufgrund des Risikomanagements müssen Kunden Client Services über ihre Absicht, die Funktion „dissenter’s rights“ zu nutzen, sofort nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung über die Kapitalmaßnahmen informieren und erhalten alle entsprechenden Angaben zur Geltendmachung ihrer Forderung bei dem Unternehmen.

Clearstream Banking übernimmt keine Haftung für Rechtskosten und -gebühren, die aus der Ausübung einer solchen Handlung durch nichtzustimmende Investoren entstehen.

Offene Transaktionen

Bei zwingenden Kapitalmaßnahmen storniert Clearstream Banking offene Transaktionen, gleich ob sich die Basiswertpapierkennnummer ändert oder nicht. Kunden müssen dann die neuen Transaktionsinstruktionen unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses wieder eingeben. Börsengeschäfte werden kompensiert, falls ein Ex-Tag bei der Kapitalmaßnahme besteht; falls ein solcher fehlt, storniert Clearstream Banking automatisch das Geschäft.2

Als Ausnahme werden beim britischen und kanadischen Markt, wo eine Ausbuchung der ursprünglichen Wertpapiere und eine Einbuchung der anderen Wertpapiere erfolgt, im Markt zum Ex-Tag gematchte Geschäfte von Clearstream Banking nach Erhalt der Abwicklungsbestätigung von der Verwahrstelle abgewickelt. Nicht gematchte Geschäfte werden storniert, für diese muss der Kunde neue Instruktionen erteilen.

Gebühren

In Übereinstimmung mit inländischen Gesetzen kann es erforderlich sein, dass, falls zutreffend, Investoren zur Zahlung bestimmter Gebühren auf Grundlage des Typs und der Bedingungen der Kapitalmaßnahme verpflichtet sind (als ein nicht erschöpfendes Beispiel: Hinterlegungszertifikatsgebühren können bei Kapitalmaßnahmen, die obligatorisch, obligatorisch mit Wahlmöglichkeit oder freiwillig sind, zur Anwendung kommen).

Kunden werden, falls zutreffend, über solche Gebühren in der entsprechenden Mitteilung informiert.

Weitere Informationen

Das Kundenhandbuch wird zu gegebener Zeit in aktualisierter Form vorliegen.

Weitere Informationen erhalten Sie von Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.
2. Geschäfte in CASCADE LION für zugrunde liegende Börsentransaktionen werden nicht automatisch storniert; solche Geschäfte müssen von den am Geschäft beteiligten Teilnehmern storniert werden.