Announcement

Deutschland: Record Tag für Dividendenzahlungen – Einführung verschoben

Custody | Germany

Reference

Code
A15221
Service level
CBL
Last Updated
23.11.2015

Gemäß der Beschlussempfehlung und Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 18/4349 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016) - wurde das Inkrafttreten der Neuregelung der Dividendenfälligkeit (Record Tag für Dividendenzahlungen) in Artikel 1 Nummer 5 AktG-E auf den

1. Januar 2017

verschoben.

Mit der Änderung des Inkrafttretens der Neuregelung der Dividendenfälligkeit auf den 1. Januar 2017 will das Bundesministerium der Justiz eine uneinheitliche Behandlung der Dividenden in 2016 verhindern, wenn das Gesetz, das ansonsten mit der Verkündung in Kraft tritt, nicht mehr 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

Um auch weiterhin eine einheitliche Abwicklung von Corporate Actions im Deutschen Markt zu gewährleisten, entschied das Deutsche Market Practice Committee, den Record Tag für Kapitalmaßnahmen (so genannte Non-Income Events) erst zum 1. Januar 2017  einzuführen.

Demzufolge wird Clearstream Banking1 alle Corporate Actions in deutschen Instrumenten weiterhin gemäß der aktuell angewendeten Sequenz, Hauptversammlungstag, Ex-Tag/Zahlbarkeitstag, abwickeln.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.