Reference
Im Anschluss an unseren Taxflash T15034 vom 28. Juli 2015 hat die belgische Regierung vor Kurzem bestätigt, dass die Anhebung des Quellensteuersatzes („précompte mobilier“) von 25 % auf 27 % und die Besteuerung von Kapitalgewinnen mit Wirksamkeit zum
1. Januar 2016
in Kraft treten wird.
Auswirkungen auf Kunden
- Der neue Quellensteuersatz von 27 % gilt ab dem 1. Januar 2016. Die Steuerverfahren für den Erhalt einer Vorabbefreiung oder eine Steuererstattung bleiben unverändert. Beachten Sie bitte den Market taxation guide – Belgium für weitere Einzelheiten.
- Die Kapitalertragssteuer (KESt) wird nur für Anleger, die natürliche Personen sind, mit einem Steuersatz von 33 % angewendet werden. Diese wird nur für Geschäfte von notierten Unternehmen bei einer Haltedauer von sechs Monaten oder kürzer erhoben. Clearstream Banking bietet in diesem Zusammenhang keine Unterstützung an, und es wird keine KESt durch Clearstream Banking einbehalten. Bitten wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um weitere Informationen zu erhalten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.