Schweden: Liechtensteiner Aktiengesellschaften können von der schwedischen Quellensteuer auf Dividenden befreit werden – weitere Erklärungen zum Verfahren
Reference
Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A15153 vom 23. Juli 2015 hat die schwedische Steuerbehörde kürzlich eine Erklärung abgegeben und bestätigt, dass in Liechtenstein gegründete Aktiengesellschaften berechtigt wären, eine Quellensteuerbefreiung auf schwedische Dividendenausschüttungen in Anspruch zu nehmen.
Clearstream Banking1 hat eine Bestätigung darüber erhalten, dass die folgenden Erklärungen von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Anwaltskanzlei ausgestellt werden müssen, um für eine Befreiung in Betracht zu kommen:
- Eine Erklärung dazu, dass die Aktien von der entsprechenden Gesellschaft als Investitions-/Anlagevermögen gehalten werden
- Eine Erklärung, die bestätigt, dass die Gesellschaft mindestens 10 % der Stimmrechte hält und die Aktien seit mindestens einem Jahr in deren Besitz stehen
Allgemeine Informationen zu Quellensteuerbefreiungsverfahren für Aktiengesellschaften in Liechtenstein sind der Kundenmitteilung A15153 zu entnehmen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.