Türkei: Gültigkeit des vorläufigen Artikels 67 des Einkommenssteuergesetzes verlängert
Reference
Clearstream Banking1 möchte Kunden darüber informieren, dass mit Wirkung zum
1. Januar 2016
die Gültigkeit des vorläufigen Artikels 67 des türkischen Einkommenssteuergesetzes bis 31. Dezember 2020 verlängert wurde.
Hintergrund
Das türkische Einkommenssteuergesetz wurde am 1. Januar 2006 um den vorläufigen Artikel 67 ergänzt und sollte am 31. Dezember 2015 seine Gültigkeit verlieren (weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserem TaxFlash T15052 vom 16. Oktober 2015). Der Zweck dieses vorläufigen Artikels war die Einführung eines Quellensteuersystems für die Besteuerung von Erträgnissen aus Aktien und anderen Kapitalmarktinstrumenten.
Das Gesetz zur Verlängerung der Gültigkeit des vorläufigen Artikels 67 bis Ende Dezember 2020 wurde am 29. Dezember 2015 vom Parlament verabschiedet und im öffentlichen Amtsblatt vom 1. Januar 2016 bekannt gegeben.
Auswirkungen auf Kunden
Das aktuelle türkische Quellensteuersystem, das am 1. Januar 2006 eingeführt wurde, bleibt bis 31. Dezember 2020 gültig.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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