Announcement

Tschechische Republik: Gesetzliche Frist für Standardrückerstattungen für bestimmte Emittenten verkürzt

Tax | Czech Republic

Reference

Code
A16096
Service level
CBL
Last Updated
01.07.2016

Die gesetzliche Frist für Standardrückerstattungen wird von drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Ausschüttung erfolgte, auf drei Jahre nach Ende des Kalendermonats verkürzt, in dem die Ausschüttung erfolgte, abhängig vom Emittenten, der die Steuer vom zugrundeliegenden Investor erhebt und an die tschechische Steuerbehörde zahlt.

Hintergrund

Clearstream Banking1 wurde kürzlich von ihrer Verwahrstelle vor Ort informiert, dass für die für ISIN CZ0005112300 (Emittent ČEZ) am 1. August 2013 ausgeschütteten Dividenden die Frist zur Rückerstattung der Quellensteuer auf drei Jahre nach Ende des Kalendermonats verkürzt wurde, in dem die Zahlung erfolgte. Clearstream Banking hat dazu die folgende Klärung erhalten:

In der Tschechischen Republik müssen die Rückerstattungsanträge vom Endbegünstigten durch den entsprechenden Emittenten eingefordert werden, unabhängig davon, ob der Antrag über eine zügige Rückerstattung oder Standardrückerstattung erfolgt. Für Standardrückerstattungen kann der Emittent die Bestimmungen des §148 des tschechischen Steuergesetzes erwägen und eine gesetzliche Frist von drei Jahren nach dem Monat anwenden, in dem die Ausschüttung erfolgte.

Der Emittent ČEZ hat sich für eine striktere Auslegung des Steuergesetzes entschieden, die sich von den Standard-Marktverfahren unterscheidet, aber mit den lokalen Gesetzen konform ist.

Dieser Ansatz stellt für den Markt einen Präzedenzfall dar. Außerdem ist nicht garantiert, dass andere Emittenten diesem Beispiel folgen werden. Bei einer ähnlichen Situation werden wir Sie entsprechend informieren.

Auswirkungen auf Kunden

Kunden, die im Namen der Endbegünstigten die Quellensteuer zurückfordern wollen, müssen ihren Antrag für eine Standarderstattung bis spätestens Mittwoch, den 20. Juli 2016 einreichen.

Bei Versäumnis dieser Frist gibt es keine weitere Möglichkeit mehr für eine Standardrückerstattung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.