Tschechische Republik: Erinnerung zur Erneuerung der Steuersitzbescheinigung
Reference
Wir möchten Kunden von Clearstream Banking1 erinnern, dass die Steuersitzbescheinigung von allen nicht in Tschechien ansässigen Begünstigten (mit Ausnahme von internationalen/supranationalen Organisationen) erneuert werden muss, um von der Quellensteuervorabbefreiung auf tschechische Bardividenden und Zinsen, die 2017 ausgeschüttet wurden, zu profitieren.
Erneuerungsprozess für Kunden
Die für das Jahr 2016 ausgegebenen Steuersitzbescheinigungen laufen am 31. Dezember 2016 ab. Diese Steuersitzbescheinigungen sind für Steuerrückerstattungen in Bezug auf Ausschüttungen im Jahre 2016 nach wie vor gültig.
Um von der Quellensteuervorabbefreiung auf Dividenden und Zinsausschüttungen des Jahres 2017 zu profitieren, müssen Kunden neben den anderen angeforderten Dokumenten eine Steuerbescheinigung für das Jahr 2017 an Clearstream Banking einsenden.
Formelle Anforderungen an die Steuersitzbescheinigung
Eine Steuersitzbescheinigung von einer tschechischen Steuerbehörde oder einem Aussteller wird nur validiert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es liegt die Originalversion der Steuerbescheinigung vor; oder
- Eine notariell beglaubigte und mit einer Apostille versehene Kopie der Steuersitzbescheinigung wird vorgelegt.
Die notariell beglaubigte und mit einer Apostille versehene Kopie ist zwingend erforderlich, wenn die Steuersitzbescheinigung von der Steuerbehörde des Begünstigten elektronisch herausgegeben und gestempelt wurde, bzw. wenn eine Kopie der Steuersitzbescheinigung eingereicht wurde.
Darüber hinaus möchten wir Kunden darauf hinweisen, dass:
- Die Steuersitzbescheinigung der Steuerbehörde des Begünstigten entweder in Englisch oder Tschechisch ausgestellt werden muss;
- Die Steuersitzbescheinigung sich mit dem Stichtag der Kapitalmaßnahme decken sollte, für den sie verwendet wird;
- Die Steuersitzbescheinigung für ein Kalenderjahr gültig bleibt; und
- Der auf der Steuersitzbescheinigung genannte Name sowohl mit dem Namen auf der Liste der Begünstigten als auch auf der Erklärung vom Begünstigen bezüglich des wirtschaftlichen Eigentums identisch sein muss.
Einreichungsfrist für Dokumente
Um von der Quellensteuervorabbefreiung zu profitieren, müssen zugelassene Begünstigte das erforderliche Zertifikat spätestens neun Geschäftstage vor dem Zahlbarkeitstag bis 10:00 Uhr MEZ einreichen. Nach Ablauf dieser Frist wird der gesamte Antrag des Kunden auf eine Quellensteuervorabbefreiung abgelehnt und es wird die Möglichkeit gegeben, über eine zügige Rückerstattung abzuwickeln.
Der vollständige Steuerprozess, einschließlich der Dokumentationsanforderungen, sind auf unserer Seite Market Taxation Guide - Czech Republic erklärt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.