Announcement

Norwegen: Gültigkeit der Steuersitzbescheinigung verlängert

Tax | Norway

Reference

Code
A17011
Service level
CBL
Last Updated
13.01.2017

Clearstream Banking1 möchte ihre Kunden informieren, dass aufgrund des am 27. Mai 2016 verabschiedeten Steuerverwaltungsgesetzes die Gültigkeit der Steuersitzbescheinigung, die beim Antrag auf Quellensteuervorabbefreiung für Dividenden aus norwegischen Aktien erforderlich ist, von einem auf drei Jahre verlängert wurde. Dies gilt ab

1. Januar 2017

Auswirkungen auf Kunden

Gemäß dem geänderten Gesetz beträgt die Gültigkeitsdauer der Steuersitzbescheinigung für eine Quellensteuervorabbefreiung drei Jahre, beginnend am 1. Januar 2017, d. h., dass die Steuersitzbescheinigung in Folge dessen nur noch alle drei Jahre verlängert werden muss. Des Weiteren möchten wir Kunden daran erinnern, dass die Steuersitzbescheinigung nur nach Aufforderung durch Clearstream Banking vorgelegt werden muss und dass die Gültigkeitsdauer der Steuersitzbescheinigung das Datum der Ausschüttung abdecken muss, auf das sich Steuerbefreiung bezieht.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.