Reference
Ergänzend zu unserer Kundenmitteilung A17007 vom 11. Januar 2017, in der wir Sie über die Einführung der elektronischen Einreichung von Standardrückerstattungsanträgen an die dänische Steuerbehörde (SKAT) zum 1. April 2017 in Kenntnis gesetzt haben, möchte Clearstream Banking1 Kunden darüber informieren, dass die SKAT nun die folgenden neuen Formulare ausgegeben hat, welche mit Wirkung zum
20. März 2017
bei der Einreichung von Standardrückerstattungen über Clearstream Banking zu verwenden sind.
Die nachfolgenden Formulare ersetzen folgende alte Formulare: Formular 06.003 – Claim to Relief from Danish Dividend Tax:
- Formular 02.051 – Place of residence statement for companies etc.
- Form 02.050 – Place of residence for private individuals
Auswirkungen auf Kunden
Kunden, die eine Rückerstattung von Steuern auf dänische Dividenden über das bestehende Standardrückerstattungsverfahren über Clearstream Banking beantragen möchten, müssen die folgenden neuen Rückerstattungsdokumente bis zum 20. März 2017 einreichen:
Antragsschreiben an Clearstream Banking zur Erstattung der dänischen Quellensteuer
Das Antragsschreiben muss im Original und pro Rückerstattungsantrag vorgelegt werden. Das Schreiben steht sowohl auf unserer Seite Tax Forms to use – Denmark als auch im Anhang zur Verfügung.
Place of residence statement (Formular 02.051 für Unternehmen etc. und Formular 02.050 für natürliche Personen)
Das Formular muss im Original vorgelegt und von der örtlichen Steuerbehörde des Endbegünstigten bescheinigt werden.
Das Formular ist gültig für das Kalenderjahr, d.h. ab dem Tag, an dem es von der örtlichen Steuerbehörde abgestempelt wurde, bis zum Ende des Kalenderjahres gültig.
Vollmacht zur Bearbeitung und Nachverfolgung von Steuerrückerstattungsverfahren
Die Vollmacht zur Bearbeitung und Nachverfolgung von Steuerrückerstattungsverfahren muss vom Endbegünstigten an Clearstream Banking ausgestellt werden, um Clearstream Banking die Ermächtigung zur Bearbeitung und Nachverfolgung der eingereichten Steuerrückerstattung zu erteilen.
Die Vollmacht ist einmalig im Original an Clearstream Banking auszustellen und deckt hiernach alle künftigen Steuerrückforderungsanträge des entsprechenden Endbegünstigten ab.
Eine Bestätigung an die dänische Steuerbehörde über entliehene oder geliehene Wertpapierbestände
Das Formular muss im Original und pro Rückerstattungsantrag vorgelegt werden. Das Schreiben steht sowohl auf unserer Seite Tax Forms to use – Denmark als auch im Anhang zur Verfügung. Das Dokument muss bescheinigen, welchen Status die Aktien, für die der Endbegünstigte eine Rückerstattung fordert, am Ex-Tag hatten. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
- Entliehen (Ja/Nein);
- Aus einem Darlehen (Ja/Nein)
Zudem muss ein Aktionärs-Kreditvertrag beigefügt werden, wenn die Aktien, für die die Dividende erhalten wurde, unter einem Aktionärs-Kreditvertrag entliehen wurden.
Außerdem müssen für alle Rückerstattungsanträge hinreichende Nachweisdokumente eingereicht werden, die belegen, dass:
- der Antragsteller die dänische Dividende erhalten hat;
- der Antragsteller Endbegünstigter der Dividende ist;
- die dänische Dividendensteuer einbehalten wurde; und
- der Antragsteller in einem anderen Land, das zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung von einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgedeckt war, sofern es sich um einen Antrag unter einem DBA handelt, steuerpflichtig ist.
Bei der Beantragung einer Standarderstattung der Kapitalertragssteuer für Dividenden aus dänischen Aktien über Clearstream Banking müssen Kunden zusätzlich zu den normalen Rückerstattungsunterlagen die folgenden begleitenden Unterlagen einreichen:
- Nachweis des Anteilsbesitzes: Dieser muss in Form von Kaufbelegen für die Aktien, für die die Erstattung beantragt wird, erbracht werden. Die Dokumente müssen von der ausstellenden Bank mit Stempel und Unterschrift beglaubigt sein.
- Nachweis über die erhaltene Bardividende: Nachweise müssen in Form von Dividendenbelegen oder Gutschriftanzeigen eingereicht werden. Diese müssen die einbehaltenen Steuern und die Kontonummer des Kontos, auf das die Dividende überwiesen wurde, ausweisen sowie die Kontoauszüge der ausländischen Bank, die beweisen, dass die erhaltene Dividende auf das Geldkonto des Endbegünstigten einbezahlt wurde. Falls die erhaltene Dividende über mehrere Intermediäre transferiert wurde, müssen Unterlagen aus der gesamten finanziellen Transferkette eingereicht werden. Sie müssen mit Stempel und Unterschrift der ausgebenden Bank beglaubigt sein.
- Statement of Holdings der eigenen lokalen Bank des Endbegünstigten: Diese Aufstellung muss die Anzahl der Aktien ausweisen, die von einem Endbegünstigten am Stichtag der Dividendenzahlung, für die die Erstattung beantragt wird, gehalten werden. Die Dokumente müssen ebenfalls von der ausstellenden Bank mit Stempel und Unterschrift beglaubigt sein.
- Sonstige Belegdokumente: Alle anderen Unterlagen, die möglicherweise von SKAT angefordert werden, damit die Behörde die Anspruchsberechtigung eines Endbegünstigten auf die Steuerrückerstattung feststellen kann. Die dänische Steuerbehörde prüft die Berechtigung der die Steuerrückerstattungen beantragenden Endbegünstigten auf Einzelfallbasis und kann möglicherweise zusätzliche Unterlagen anfordern.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking Frankfurt (CBF), die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.