Norwegen: Neues durch die norwegischen Steuerbehörden veröffentlichtes Steuerrückerstattungsformular
Reference
Clearstream Banking1 möchte ihre Kunden informieren, dass die norwegischen Steuerbehörden ein neues Rückerstattungsformular veröffentlicht haben, das bei der Rückforderung von Steuern auf norwegische Dividenden im Auftrag von Endbegünstigten zu verwenden ist, die in die folgende Kategorie fallen:
- Personen, die in einem Land ansässig sind, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht; oder
- Eine ausländische juristische Person mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die für die Steuerbefreiung zugelassen ist
Das neue Formular für den Antrag zur Erstattung der norwegischen Quellensteuer finden Sie nachfolgend oder auf unserer Seite Tax forms to use – Norway. Es enthält die folgenden Anforderungen:
Section 1 - Claimant (Abschnitt 1 – Antragsteller)
Dieser Abschnitt sollte gegebenenfalls die Angaben des Endbegünstigten und die des Vertreters enthalten.
Section 2 - Dividends (Abschnitt 2 – Dividenden)
In diesen Abschnitt müssen die entsprechenden Angaben der Dividenden stehen, für die der Endbegünstigte die Quellensteuer rückfordert.
Der Teil „Norwegian Central Securities Depository Account Number“ muss frei gelassen werden, da Clearstream diese Informationen an die norwegischen Steuerbehörden weiterleitet.
Section 3 - Information regarding organisational structure (Abschnitt 3 – Informationen bezüglich der Organisationsstruktur)
Dieser Abschnitt ist von Endbegünstigten auszufüllen, bei denen es sich um eine ausländische juristische Person mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) handelt und die für eine Steuerbefreiung zugelassen sind.
Section 4 - Payment details (Abschnitt 4 – Zahlungsangaben)
In diesem Abschnitt müssen die Zahlungsangaben von Clearstream stehen. Als Service für unsere Kunden hat Clearstream ein vorausgefülltes Muster des Rückerstattungsformulars für den Antrag zur Erstattung der norwegischen Quellensteuer vorbereitet, das Sie nachfolgend oder auf unserer Seite Tax forms to use – Norway finden und das die Zahlungsangaben von Clearstream enthält.
Hinweis: Wird das Formular direkt von der Website der norwegischen Steuerbehörden heruntergeladen, ist es zwingend erforderlich, diesen Abschnitt frei zu lassen, da das Rückerstattungsformular andernfalls von Clearstream abgelehnt wird.
Section 5 - Certificate of Residence (COR) issued by the Competent Authority in the country of permanent residence (Abschnitt 5 – Wohnsitzbescheinigungen, ausgestellt von der zuständigen Behörde in dem Land des ständigen Aufenthalts)
Dieser Abschnitt ist von der lokalen Steuerbehörde des Endbegünstigten auszufüllen.
Alternativ kann eine separate Wohnsitzbescheinigung eingereicht werden, falls diese die folgenden Informationen enthält:
- Den vollständigen Namen und die Adresse des Endbegünstigten
- Steueridentifikationsnummer
- Die Angabe, dass der Endbegünstigte gemäß dem Steuerabkommen mit Norwegen ansässig war (für Standardrückerstattungsanträge gemäß Steuerbefreiungsverfahren des norwegischen Steuergesetztes, Abschnitt 2-38, Paragraph 5, muss die Wohnsitzbescheinigung nicht auf das Steuerabkommen mit Norwegen verweisen) und
- Für das Jahr gilt, in dem die Dividende ausgeschüttet wurde, d. h., dass die Steuerbehörden in der Wohnsitzbescheinigung bestätigen müssen, dass der Endbegünstigte zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung ansässig war.
Beantragt der Endbegünstigte außerdem eine Rückerstattung für mehr als eine Dividendenzahlung eines Ausschüttungsjahres, dann genügt es, bei dem ersten Rückerstattungsantrag für dieses bestimmte Jahr eine Wohnsitzbescheinigung im Original einzureichen. Für später eingereichte Rückerstattungsanträge, die sich auf das gleiche Ausschüttungsjahr beziehen, kann der Endbegünstigte eine Kopie einsenden.
Auswirkungen auf Kunden
Die aktuelle Rückerstattungsvorlage von Clearstream „Request to the Norwegian Tax Authorities for Tax refund“ bleibt weiterhin gültig. Wir empfehlen Kunden jedoch, das bereits neue offizielle Formular zu verwenden, wenn eine Standardrückerstattung im Namen von Endbegünstigten beantragt wird, die in einem Land ansässig sind, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen wurde, oder wenn ausländische juristische Personen mit Sitz in einem EWR-Land zum dem Steuerbefreiungsmodell berechtigt sind.
Alle anderen Dokumentationsanforderungen bleiben unverändert, wenn der Antrag auf Standardrückerstattung über Clearstream eingereicht wird.
Weiter weisen wir Kunden darauf hin, dass die norwegischen Steuerbehörden jeden Steuerrückerstattungsantrag, der individuell eingereicht wird, prüfen, und jederzeit zusätzliche Belegdokumente anfordern können, die sie als notwendig erachten, um über die Berechtigung des Endbegünstigten auf eine Rückerstattung des beantragten Steuerbetrags zu entscheiden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.