Norwegen: U.S Regulated Investment Companies (RICs) nicht für Abkommensbegünstigungen zugelassen
Reference
Ergänzend zu unserer Steuermitteilung A17065 vom 11. April 2017 in Bezug auf die norwegischen Steuerbehörden, die das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Norwegen und den USA für RICs verlängern, informiert Clearstream Banking1 ihre Kunden hiermit, dass die norwegischen Steuerbehörden ihre Meinung gegenüber den Zulassungskriterien für US-amerikanische RICs geändert haben.
Die norwegischen Steuerbehörden sind zu dem Entschluss gekommen, dass US-amerikanische RICs nicht für einen ermäßigten Steuersatz gemäß Artikel 8 des DBA zwischen Norwegen und den USA berechtigt sind.
Auswirkungen auf Kunden
Juristische Personen, die sich als US-amerikanische RICs qualifizieren und der Quellensteuer auf norwegische Dividenden unterliegen, können keinen Rückerstattungsantrag mehr stellen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden von Clearstream Banking Frankfurt (CBF), die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.