Announcement

Erinnerung: Einreichungsfrist für Steuerrückerstattungsanträge

Tax

Reference

Code
A17127
Service level
CBL
Last Updated
20.09.2017

Die Kundenfristen für die Einreichung von Steuerrückerstattungsanträgen an Clearstream Banking1 liegen vor den gesetzlichen Einreichungsfristen. In der folgenden Tabelle erhalten Sie weitere Informationen dazu:

MarktClearstream Banking Einreichungsfrist a
Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Island, Litauen, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugalb, Schweden, Schweiz, Slowenien, Südafrika, Tschechische Republik, Ungarn.

Zwei Monate vor der gesetzlichen Einreichungsfrist

Finnland, Italien, Japan, Kanada, Spanien

Drei Monate vor der gesetzlichen Einreichungsfrist

a. Die tatsächliche Frist fällt auf den letzten Geschäftstag vor der von Clearstream Banking angegebenen Frist.

b. Bestimmte Fristen gelten ggf. für die zur Berichterstattung erforderlichen Unterlagen. Bitte beachten Sie unseren Market Taxation Guide - Portugal

Nach der Frist von Clearstream Banking eingegangene Steuerrückerstattungsanträge

Vorausgesetzt, dass die erforderliche Zertifizierung für die Steuerrückerstattung vollständig und gültig ist, bearbeiten wir alle nach der Frist von Clearstream Banking eingegangenen Anträge zur Standardrückerstattung auf „Best Effort“-Basis. Wir übernehmen jedoch in solchen Fällen keine Verantwortung für Unterlagen, die nicht bis zur Einreichungsfrist bei den lokalen Steuerbehörden eingegangen sind.

Darüber hinaus erheben wir für jeden Rückerstattungsantrag, der nach der Frist von Clearstream Banking eingeht, eine Zusatzgebühr von EUR 1500 pro Antrag.

In einigen Märkten können von unseren lokalen Verwahrstellen zusätzliche Gebühren erhoben werden, wenn Anträge nach der Frist von Clearstream Banking eingehen. So erhebt beispielsweise der französische Steuerbeauftragte für Rückforderungen der Kapitalertragssteuer auf französische Dividenden EUR 1000 pro Dividendenauszahlung und pro ISIN.

Hinweis: In Bezug auf Steuerrückerstattungen im Allgemeinen weisen wir Kunden darauf hin, dass Clearstream Banking alle von Kunden erhaltenen Erstattungsanträge verarbeitet, unabhängig davon, ob die entstehenden Gebühren höher sind als der beantragte Erstattungsbetrag. Es obliegt einzig in der Verantwortung der Kunden, ob der Rückerstattungsantrag wirtschaftlich ist oder nicht.

Wir weisen Kunden zudem darauf hin, dass Clearstream Banking keinerlei Verantwortung für die Annahme oder Ablehnung dieser Rückerstattungen seitens der Steuerbehörden des jeweiligen Landes übernimmt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Anspruch auf Steuerrückerstattung zu bestimmen, die erforderlichen Anträge richtig auszufüllen und den einzufordernden Betrag zu berechnen.

Wohin mit den Steuerrückerstattungsanträgen

Kunden werden gebeten alle Steuerrückforderungsanträge für die oben genannten Märkte an die in der Clearstream Banking Creation Quick Tax Reference Matrix genannten Adresse zu senden.

Des Weiteren, um Verzögerungen oder den Verlust von Unterlagen zu vermeiden, wird Clearstream Banking Kunden dringend empfohlen alle Steuerzertifizierungen per Sonderkurier oder Einschreiben zu versenden.

Wichtige Hinweise

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für jedes Konto, für das eine Rückerstattung beantragt wird, ein Steuerrückerstattungsformular erforderlich ist und dass die entsprechende Kontonummer klar auf dem entsprechenden Antragsschreiben an Clearstream Banking angegeben sein muss. Eine Vorlage hierzu finden Sie in unseren Market Taxation Guides (Steuerleitfäden).

Unvollständige Rückerstattungsanträge, die sich auf mehr als ein Konto beziehen oder für die das angegebene Konto keinen Anspruch hat, werden von Clearstream Banking abgelehnt.

Wir möchten Sie außerdem daran erinnern, dass zwischen Clearstream Banking S.A. Creation-Konten und Clearstream Banking AG CASCADE-Konten unterschieden werden muss.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk bzw. Clearstream Banking Client Services oder Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248, als auch auf Clearstream Banking AG (für Clearstream Banking AG Kunden, welche Creation Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.