Finnland: Erforderliche steuerliche Unterlagen für Endbegünstigte, die für die Mutter-/Tochter-Richtlinie zugelassen sind
Reference
Clearstream Banking1 möchte Kunden darüber informieren, dass mit
sofortiger Wirkung
eine Quellensteuerbefreiung, zügige und Standardrückerstattung auf Dividenden aus finnischen Aktien über Clearstream Banking für Endbegünstigte möglich sind, bei denen es sich um europäische Muttergesellschaften (European Parent Companies; „EUPC“) handelt, vorausgesetzt, dass der Endbegünstigte ein Unternehmen gemäß der Mutter-/Tochter-Richtlinie 90/435/EWR ist und am Stichtag der entsprechenden Dividendenausschüttung mindestens 10 % des Aktienkapitals des ausschüttenden Unternehmens hält.
Kunden, die eine Quellensteuerbefreiung, zügige oder Standardrückerstattung im Namen des Endbegünstigten erwirken wollen, die gemäß der Mutter-/Tochter-Richtlinie für eine Steuerbefreiung zugelassen sind, müssen Clearstream Banking die folgenden Dokumente vorlegen.
Quellensteuerbefreiung und zügige Rückerstattung
Dokumentationsanforderungen
One-Time-Certificate für finnische Aktien
Das One-Time-Certificate muss vom Clearstream Kunden ausfüllt werden und ist bis auf Widerruf gültig; und
Eine Liste der Endbegünstigten – finnische Aktien
Ist der Kunde von Clearstream Banking nicht der einzige Endbegünstigte der auf dem Konto gehaltenen finnischen Wertpapiere, muss eine Liste der Endbegünstigten elektronisch über die Funktion zum BO Upload von Clearstream Banking hochgeladen werden.
Und außerdem:
Eine Bestätigung der Bestände des emittierden Unternehmens
Die Bestätigung muss:
- vom emittierenden Unternehmen ausgestellt und unterzeichnet werden;
- die Bestände des Endbegünstigten zum Stichtag bestätigen;
- bestätigen, dass der Endbegünstigte wesentliche Bestände im Unternehmen hielt und für die Mutter-/Tochter-Richtlinie des EWR zugelassen ist;
- als Kopie eingereicht wird;
- auf Vergütungsbasis eingereicht werden; und
Eine Bescheinigung des Sitzes
Die Bescheinigung des Sitzes muss:
- von der lokalen Steuerbehörde des Endbegünstigten ausgestellt werden;
- den vollständigen Namen und die Adresse des Endbegünstigten enthalten;
- im Original eingereicht werden und vor dem entsprechenden Stichtag ausgestellt und datiert sein.
Die Bescheinigung des Sitzes ist für ein Kalenderjahr gültig und muss jährlich verlängert werden.
ODER
Eine „Quellensteuerkarte“
Endbegünstigte, die für eine Befreiung gemäß der Mutter-/Tochter-Richtlinie zugelassen sind, können eine „Quellensteuerkarte“ (Tax at source card) anstatt der "Bestätigung der Bestände des emittierenden Unternehmens“ und „Bescheinigung des Sitzes“ wählen. In diesem Fall muss die „Quellensteuerkarte“:
- von einer finnischen Steuerbehörde ausgestellt und unterzeichnet sein;
- bestätigen, dass der „Quellensteuersatz für direkte Investitionen“ für den Begünstigten zutrifft;
- den anwendbaren Zeitraum bestätigen;
- als Kopie eingereicht wird.
Die „Quellensteuerkarte“ ist für den von der finnischen Steuerbehörde angegebenen Zeitraum gültig.
Wichtiger Hinweis
Das One-Time-Certificate für finnische Aktien ist verfügbar als:
- Eine Version für Kunden von Clearstream Banking S.A (CBL); und
- Eine Version für Kunden der Clearstream Banking AG (CBF). Hierzu gehören CBF-Kunden mit 6-er Konten über die Creation-Plattform.
Kunden werden somit gebeten, die Bescheinigung (entweder die Version von CBL oder CBF) entsprechend ihrem Konto auszustellen.
Fristen
Quellensteuerbefreiung
Die Unterlagen zur Erwirkung der Befreiung der Quellensteuer auf Dividenden aus finnischen Aktien müssen Clearstream Banking spätestens bis 18:00 Uhr MEZ vier Geschäftstage vor dem ersten Zahlbarkeitstag vorliegen.
Zügige Rückerstattung
Das Verfahren zur zügigen Rückerstattung kann vom 1. Juni bis 1. November des Jahres der Dividendenausschüttung angewandt werden.
Standarderstattung
Kunden, die über Clearstream Banking Anträge zur Standardrückerstattung im Namen von Endbegünstigten, welche für eine Befreiung gemäß der Mutter-/Tochter-Richtlinie zugelassen sind, einreichen wollen, werden gebeten, neben den normalen Rückerstattungsdokumenten die folgenden im finnischen Tax Guide erwähnten Unterlagen einzureichen.
Ein Formular VEROHe 6162
Das Formular VEROH 6162e soll die Gültigkeit der direkten Investition bestätigen und muss im Original pro Antrag auf Steuerrückerstattung eingereicht werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.