Belgien: Standardrückerstattung der Kapitalertragssteuer, zusätzliche Dokumentationsanforderungen
Reference
Die belgischen Steuerbehörden haben auf ihrer Website über das vollständige Dokumentenpaket informiert, das für die Rückerstattung der belgischen Zinsen und Dividenden notwendig ist.
Mit
sofortiger Wirkung
werden Kunden von Clearstream Banking gebeten, für jeden Rückerstattungsantrag zusätzliche Zertifizierungen einzureichen.
Auswirkungen auf Kunden
Für jeden Standard-Rückerstattungsantrag müssen Kunden bis zur ausgeschriebenen Frist und neben den normalen Zertifizierungen laut unserem Market Taxation Guide – Belgium die folgenden Dokumente einreichen:
Zur Erstattung von Steuern auf Zinsausschüttungen
- Einen Kontoauszug vom Begünstigten. Somit wird bestätigt, dass der Begünstigte die Erträgniszahlung erhalten hat. Auf dem Konto muss der gutgeschriebene Nettobetrag ersichtlich sein.
Zur Erstattung von Dividenden auf Zinsausschüttungen
- Ein Kontoauszug vom Begünstigten. Somit wird bestätigt, dass der Begünstigte die Erträgniszahlung erhalten hat. Der dem Konto gutgeschriebene Nettobetrag muss ersichtlich sein.
- Kontoauszug mit den Transaktionen. Dies gilt nur für Rückerstattungen, die den Betrag von
100.000 EUR übersteigen. Sie müssen vom letzten Intermediär der Finanzkette unterzeichnet sein. Auf dem Rückerstattungsformular müssen die Angaben aller Transaktionen (Kauf, Verkauf, Verleih usw.) ab dem Erwerbsdatum bzw. für einen Zeitraum von mind. fünf Jahren vor der Dividendenausschüttung angegeben werden. Diese Aufstellung muss die folgenden Transaktionsdetails enthalten:- Identität und Adresse des Aktionärs
- Angaben zum Wertpapierkonto (Nummer, Name, Adresse)
- Transaktionstyp (Kauf/Verkauf/Verleih usw.)
- Transaktionsdatum
- Wert der Transaktion
- Anzahl der Aktien
- Wertpapiername und ISIN-Code
- Name der Kontrahenten der Transaktionen
- Aktuelle Wertpapierbestände pro Transaktion, die den endgültigen Bestand nach Abwicklung der Transaktion darstellen. Beispiel: Sie halten 1.000 Anteile und kaufen 500 Anteile. Die aktuellen Bestände nach der Transaktion bestehen aus 1.500 Anteilen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über die Standardrückerstattung der Kapitalertragssteuer finden Sie in unserem Market Taxation Guide – Belgium.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.