Announcement

Frankreich: BNP Paribas Securities Services wendet vorläufiges Verfahren für den Kapitalertragssteuersatz von 12,8 % für nicht ansässige Einzelpersonen an

Tax | France

Reference

Code
A18054
Service level
CBL
Last Updated
25.04.2018

Nach der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für 2018, angekündigt in der Kundenmitteilung A17190, gilt seit dem 1. Januar 2018 der reduzierte Kapitalertragssteuersatz von 12,8 % für nicht ansässige Einzelpersonen1.  Jedoch hat die französische Steuerbehörde bislang noch keinerlei Verfahren veröffentlicht, sodass der Steuersatz nicht angewendet werden konnte.

Mit

sofortiger Wirkung

hat die Verwahrstelle von Clearstream Banking S.A. (CBL), BNP Paribas Securities Services (BNP), beschlossen, ein vorläufiges Verfahren anzuwenden.

Hintergrund

Artikel 28 des Haushaltsgesetzes für 2018 sieht einen ermäßigten Steuersatz von 12,8 % vor, der auf Dividendenerträge aus französischer Quelle für zugelassene, nicht ansässige natürliche Personen Anwendung findet. Mangels eines durch die französischen Steuerbehörden vorgegebenen Verfahrens hat die Zahlstelle bisher weiterhin den Standardsatz von 30 % für die Quellensteuer bzw. die Sätze des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), wenn eine gültige Bescheinigung vorgelegt wurde, angewandt.

Nach der Veröffentlichung dieses neuen Gesetzes hatte der französische Bankenverband (French Banking Association; FBA) ein Verfahren vorgeschlagen, das in seiner Struktur dem vereinfachten Verfahren der französischen Steuerbehörden gleicht. Das vorgeschlagene Verfahren wurde trotz zahlreicher durch die französischen Steuerbehörden erfolgten Erinnerungen bislang noch nicht bestätigt.

Angesichts der anstehenden Dividendensaison für Wertpapiere aus französischer Quelle haben BNP und CBL beschlossen, ein vorläufiges Verfahren zur Quellensteuervorabbefreiung zu implementieren, bis die französischen Steuerbehörden ein definitives Verfahren bekanntgibt.

Wichtiger Hinweis: Sollte das endgültige offizielle Verfahren der französischen Steuerbehörden zusätzliche Bescheinigungen erfordern oder andere Fristen im Vergleich zu denen des vorläufigen, durch BNP und CBL hiermit vorgeschlagenen Verfahrens vorschreiben, werden die Kunden umgehend informiert und aufgefordert, etwaige fehlende Bescheinigungen einzureichen, um die Vorgaben des bereits angewandten ermäßigten Steuersatzes zu erfüllen. Falls Kunden die vorgegebenen Fristen nicht einhalten, wird ihr Konto mit dem entsprechenden, fälligen Steuerbetrag belastet.

Auswirkungen auf Kunden

Das vorläufige Verfahren gilt für nicht ansässige Einzelpersonen, die den ermäßigten Kapitalertragssteuersatz von 12,8 % für über BNP gehaltene Wertpapiere erwirken möchten.

Dokumentationsanforderungen

Die folgende Dokumentation muss innerhalb der festgesetzten Fristen für die Quellensteuervorabbefreiung vorgelegt werden:

  • Ein One-Time-Certificate für französische Wertpapiere (OTC), gültig bis auf Widerruf:
    durch den Kunden von Clearstream Banking2 vorzulegen und zu unterschreiben. Dieses OTC ermöglicht die Beantragung eines einer ständig gültig Anweisung wie folgt:
    • Wenn der Kunde die Wertpapiere in eigenem Namen oder für einen einzigen Endbegünstigten (erstes Kästchen) hält oder
    • Wenn der CBL-Kunde seine Bestände nach Steuersatz in einem fest zugeordneten Konto segregiert (zweites Kästchen)
  • Ein für ein Jahr gültiger Nachweis des Steuersitzes, dies kann entweder sein
    • Formular 5000: ordnungsgemäß durch den Begünstigten (bzw. seinen Handlungsbevollmächtigten auf der Basis einer entsprechenden Vollmacht) ausgefüllt und durch die örtlichen Steuerbehörden bestätigt oder
    • eine Sitzbescheinigung: ausgestellt durch die für den Begünstigten zuständigen Steuerbehörden

Dabei weisen wir Kunden darauf hin, dass jedes Unternehmen, das als Steuerbeauftragter agiert, die Originalbescheinigung von jedem Endbegünstigten einholen muss, der eine Steuerbefreiung beantragt. Folglich können Steuerbescheinigungen, die für über CBF gehaltene Bestände gedacht sind, nicht als Bescheinigung für Bestände dienen, die über BNP gehalten werden. Kunden müssen dafür sorgen, dass das Erneuerungs- und Vervielfältigungsverfahren wie in Kundenmitteilung A17174 beschrieben genau eingehalten wird.

  • Eine Kapitalmaßnahmeninstruktion, gültig pro Zahlung:
    Die Instruktion mit der Aufstellung zu Steuerzwecken, die nur von Kunden eingesandt werden muss, die keine ständig gültig Anweisung haben (OTC-Kästchen III), entweder über das Xact Web Portal, CreationOnline (nur CBL und CBF 6er-Kundenkonten) oder durch eine formatierte SWIFT MT565-Nachricht. Folgende Angaben müssen enthalten sein:
    • Kontonummer des Kunden
    • ISIN-Code
    • Zahlbarkeitstag
    • Eine Aufstellung der Positionen mit den Nominalbeträgen und dem entsprechenden anwendbaren Steuersatz
  • Eine detaillierte Liste der Begünstigten pro Zahlung (BO-Liste), gültig pro Zahlung:
    Bescheinigung mit Angaben zu den Begünstigten Vorgeschrieben für alle Kunden, mit Ausnahme jener, die eine ständig gültige Anweisung in Kästchen I des OTC  ausgewählt haben. Die BO-Liste muss im korrekten Format eingereicht und online über die Seite Upload BO List auf der Clearstream Banking-Website hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass grau unterlegte Zeilen, die Überschriften für jede Spalte enthalten, weder entfernt noch überschrieben werden dürfen.

Frist für den Eingang der Dokumentation

Um von der Quellensteuervorabbefreiung zu profitieren, muss die Dokumentation Clearstream Banking innerhalb der folgenden Fristen vorgelegt werden:

One-Time-Certificate für französische Aktien

One-Time-Certificate für französische Aktien

Spätestens sieben Geschäftstage vor dem Stichtag für die Zahlbarkeit der ersten Dividendenausschüttung, für die das Dokument gilt, bis 09:00 Uhr MEZ

Jährlicher Nachweis des Sitzes

Detaillierte Liste der Begünstigten pro Zahlung

Spätestens sieben Geschäftstage vor dem Ex-Tag der Zahlbarkeit jeder Dividendenausschüttung, für die das Dokument gilt, bis 09:00 Uhr MEZ

Kapitalmaßnahmeninstruktion pro Zahlung

Spätestens einen Geschäftstag vor dem Ex-Tag der Zahlbarkeit jeder Dividendenausschüttung, für die das Dokument gilt, bis 09:00 Uhr MEZ, entweder über das Xact Web Portal, CreationOnline (nur Kunden mit CBL oder CBF 6er-Konten) oder über eine formatierte SWIFT MT565-Nachricht, bis 09:00 Uhr MEZ

Wird die vorstehend beschriebene Dokumentation nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen eingereicht, führt dies zur Anwendung des standardmäßigen Kapitalertragssteuersatzes von 30 % ohne die Möglichkeit einer Rückerstattung durch Clearstream Banking.

Weitere Informationen

Weitere Information entnehmen Sie bitte unserem Market Taxation Guide  – France (securities held in BNP). Als Kunde können Sie sich außerdem an den Clearstream Banking Tax Help Desk wenden.

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1. Ansässige in Ländern, die zur EU/zum EWR gehören und/oder für die ein gültiges DBA mit Frankreich besteht.

2. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.