Announcement

USA: Erinnerung: Frist 2018 zur Rückforderung der US-Quellensteuer

Tax | USA

Reference

Code
A18128
Service level
CBL
Last Updated
04.10.2018

Clearstream Banking1 akzeptiert Kundenanträge auf Rückerstattung der Quellensteuer auf Dividenden- und Zinsausschüttungen für US-Wertpapiere für das Jahr 2018 nur bis zum

4. Januar 2019

Bei Eingang eines Rückerstattungsantrags nach dieser Frist wird der Kunde gebeten, die Beantragung einer Steuerrückvergütung direkt an den U.S. Internal Revenue Service (IRS) zu richten.

Wir möchten unsere Kunden auch daran erinnern, dass wir gemäß unserer Qualified-Intermediary (QI)-Vereinbarung keine Rückforderungen nach Ablauf der Einreichungsfrist für das Formular 1042-S im Folgejahr des Besteuerungszeitraums bearbeiten können. Die oben genannte Frist zu Rückforderung wurde jedoch gesetzt, um ein fristgerechtes Reporting zu gewährleisten.

Hinweis: Rückerstattungsanträge der Quellensteuer werden in der Reihenfolge ihres Eingangs nur bis zum Beginn der Einreichungsfrist bearbeitet und auch nur, wenn sich ausreichende Mittel auf dem Steuerkonto2 befinden.

Wo Rückerstattungsformulare erhältlich sind

Die entsprechenden Rückerstattungsformulare sind auf unserer Website verfügbar.

Wohin Rückerstattungsformulare zu senden sind

Kunden sollten die Rückerstattungsformulare vorzugsweise per Einschreiben an folgende Adresse senden:

Clearstream Banking
Attn: OTL - Tax Services - US WHT RECLAIM
42 avenue J.F. Kennedy
L-1855 Luxembourg

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.

2. Aufgrund unserer QI-Vereinbarung mit dem IRS kann eine zu viel einbehaltene Quellensteuer durch Vereinbarung einer Nachzahlung oder durch eine Rückerstattung ausgeglichen werden. Da wir Einzahlungen über das Electronic Federal Tax Payment System (EFTPS) wöchentlich vornehmen, kann es vorkommen, dass sich nicht genügend Mittel auf dem jeweiligen Steuerkonto befinden, um eine von Ihnen beantragte Rückerstattung zu leisten.