Norwegen: Neue Postanschrift für die Erhalt von Vorabgenehmigungsschreiben zur Entlastung und Befreiung der Quellensteuer
Reference
Im Anschluss an unsere Kundenmitteilung A18157 über die neuen Dokumentationsanforderungen für die Entlastung und Befreiung der Quellensteuer auf Dividenden aus norwegischen Aktien möchte Clearstream Banking1 die Kunden darüber informieren, dass mit Wirkung zum
1. Januar 2019
die folgende neue Postanschrift für die Einreichung von Anträgen auf Vorabgenehmigungsschreiben bei der norwegischen Steuerverwaltung gilt:
Skatteetaten
Postboks 9200 Grønland
0134 Oslo
NORWEGEN
Die Kunden werden daran erinnert, dass Clearstream Banking nicht dabei hilft, das Vorabgenehmigungsschreiben zu erhalten. Alle Anträge sind daher direkt vom Begünstigten oder seinem Bevollmächtigten bei der norwegischen Steuerverwaltung einzureichen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder vom Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.