Belgien: Standardrückerstattung der Kapitalertragssteuer – Änderung der Aufstellung der Transaktionen
Reference
Clearstream Banking1 informiert die Kunden darüber, dass die belgischen Steuerbehörden im Anschluss an die Kundenmitteilung A17160 neue Anforderungen bezüglich der Aufstellung der Transaktionen für jede Rückerstattung von mehr als 100.000 EUR erlassen haben.
Mit
sofortiger Wirkung
muss für jeden neuen Steuerrückerstattungsantrag die Aufstellung der Transaktionen die Einzelheiten aller Transaktionen enthalten, die im Jahr vor dem Tag der Dividendenzahlung und im Monat nach dem Tag der Dividendenzahlung stattgefunden haben.
Auswirkungen auf Kunden
Kunden müssen sicherstellen, dass sie die Aufstellung der Transaktionen gemäß den neuen Anforderungen vorlegen.
Kunden, die bereits Rückerstattungsanträge mit der Aufstellung der Transaktionen nach alten Anforderungen (A17160) gestellt haben, können von den belgischen Steuerbehörden aufgefordert werden, zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über die Standardrückerstattung der Kapitalertragssteuer finden Sie in unserem Market Taxation Guide – Belgium.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, von Clearstream Banking Client Services bzw. Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.