Frankreich: Kollektive Anlageinstrumente – Aktualisierte RPPM-Formularanforderungen
Reference
Clearstream Banking1 informiert die Kunden, dass
sofortiger Wirkung
die französischen Steuerbehörden verlangen, dass das RPPM-Formular "revenus et profits du patrimoine mobilier" sowohl vom gesetzlichen Vertreter als auch von der Verwaltungsgesellschaft gestempelt und unterzeichnet wird, wenn eine Quellensteuerbefreiung, eine zügige Rückerstattung oder Standardrückerstattung für berechtigte kollektive Anlageinstrumente beantragt wird.
Auswirkungen auf Kunden
In Übereinstimmung mit den vorliegenden Richtlinien der französischen Steuerbehörden muss der Kunde bei der Einreichung eines RPPM-Formulars für ein berechtigtes kollektive Anlageinstrument sicherstellen, dass das Formular sowohl vom gesetzlichen Vertreter als auch von der Verwaltungsgesellschaft unterzeichnet und gestempelt ist.
RPPM-Formulare, die nur unterschrieben, aber nicht gestempelt sind, werden nicht mehr akzeptiert.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk, Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf die Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz in der Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.