Announcement

Finnland: Zügige Rückerstattung für Telia Company AB ISIN SE0000667925 (dep. 86)

Tax | Finland | Sweden

Reference

Code
D17023
Service level
CEU Legacy
Last Updated
05.04.2017

Wir möchten Kunden von Clearstream Banking1 davon in Kenntnis setzen, dass für die Dividendenausschüttung bezüglich Telia Company AB, ISIN SE0000667925 am 12. April 2017 keine Quellensteuervorabbefreiung, sondern nur eine zügige Rückerstattung und eine Standard-Rückerstattung möglich sind.

Hinweis: Für zugelassene Endbegünstigte, die in Schweden ansässig sind, ist eine zügige Rückerstattung nicht möglich und die Quellensteuer sollte direkt von den schwedischen Steuerbehörden zurückgefordert werden.

Verfahren für zügige Rückerstattung

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass sie zwischen dem 12. April 2017 und 22. Juni 2017 (17:00 Uhr MEZ) im Namen der zugelassenen Begünstigten eine zügige Rückerstattung der Quellensteuer auf diese Dividende beantragen können.

Dokumentationsanforderungen

Um die Quellensteuer auf Dividenden über das zügige Rückerstattungsverfahren zurückzufordern, müssen Kunden die folgenden Dokumente bei Clearstream Banking einreichen:

  • One-Time-Certificate für schwedische Aktien und
  • Liste der Endbegünstigten, die für eine zügige Rückerstattung für schwedische Aktien zugelassen sind (durch die Funktion „Upload BO List)

Die Formulare stehen unter Tax Forms to use - Sweden zur Verfügung.

Außerdem muss die Anzahl der Begünstigten, die eine zügige Rückerstattung beantragen, entweder direkt in der hochzuladenden Liste der Begünstigten oder über eine Free-Format-Message per SWIFT MT599 bzw. CreationOnline angegeben werden.

Wir weisen Kunden darauf hin, dass durch unsere Verwahrstelle eine Gebühr für eine zügige Rückerstattung in Höhe von 75,00 EUR pro Begünstigten erhoben wird und den Kunden berechnet wird.

Wichtiger Hinweis

Kunden müssen auf Antrag von Clearstream Banking oder den schwedischen Steuerbehörden eine vollständige Offenlegung der Begünstigten leisten. Folgende Offenlegungsangaben werden derzeit von den Steuerbehörden gefordert:

  • Vollständiger offizieller Name
  • Anschrift im Land des Wohn- bzw. Geschäftssitzes
  • Steueridentifikationsnummer/Geburtsdatum
  • Wohnsitzbescheinigung des Begünstigten

Annahmefrist

Um eine zügige Rückerstattung zu erwirken, müssen Kunden die erforderlichen Dokumente bis spätestens 22. Juni 2017 (17:00 Uhr MEZ) einreichen.

Ab 22. Juni 2017 kann eine Steuerrückvergütung nur noch direkt über die schwedischen Steuerbehörden über das im Market Taxation Guide - Sweden beschriebene Standardverfahren beantragt werden.

Devisenhandel

Um eine zügige Rückerstattung zu erwirken, wird die Verwahrstelle die Netto-Dividende in Schwedischen Kronen (SEK) an Schweden rückerstatten. Dieser rückerstattete Nettobetrag errechnet sich aus dem SEK-Dividendensatz pro Aktie, der ursprünglich vom emittierenden Unternehmen mitgeteilt wurde. Infolgedessen können sich Korrekturen auf die tatsächlich belastete EUR-Dividende pro Aktie auswirken, abhängig vom Wechselkurs von EUR auf SEK zum Zeitpunkt der Korrektur.

Geht beim Empfänger ein Euro-Betrag ein, führt Euroclear Finnland einen Devisenhandel aus und sendet die neue Netto-Dividende in Euro zurück an Clearstream Banking. Infolgedessen können sich Korrekturen auf die tatsächlich gutgeschriebene EUR-Dividende pro Aktie auswirken, abhängig vom Wechselkurs von EUR auf SEK zum Zeitpunkt der Korrektur.

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1. Diese Kundenmitteilung wird von der Clearstream Banking AG (CBF) veröffentlicht, mit eingetragenem Firmensitz in Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland unter der Nummer HRB 7500.