Announcement

Ausländische Aktien in Girosammelverwahrung: Offenlegung von Namen für Dividendenausschüttungen, die einem ermäßigten südkoreanischen Steuersatz unterliegen

Tax | South Korea | International

Reference

Code
D17082
Service level
CEU Legacy
Last Updated
28.12.2017

Die Namen der Endbegünstigten für Dividendenausschüttungen aus Samsung Globalen Hinterlegungszertifikaten (Global Depository Receipts; GDRs) mit den ISIN US7960502018 und US7960508882 müssen Clearstream Banking1 bis spätestens

11. Januar 2018, 10:00 Uhr MEZ

offengelegt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung von Dividendenerträgen für die oben aufgeführten Wertpapiere in Girosammelverwahrung (GS) müssen Endbegünstigte zum Record Tag 29. Dezember 2017, Clearstream mitgeteilt werden, damit diese einen ermäßigten Steuersatz erhalten können

Bitte beachten Sie, dass bei Nichtoffenlegung der Namen bis zum oben genannten Datum die Dividenden mit einem Steuerabzug von 22 % gezahlt werden, dies ist seit 1. Januar 2009 der Standardsatz der südkoreanischen Quellensteuer. In diesem Fall geht Clearstream Banking davon aus, dass die Namen der Endbegünstigten nicht veröffentlicht werden dürfen.
Um den ermäßigten Quellensteuersatz gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Südkorea in Anspruch nehmen zu können, müssen alle Kunden, die südkoreanische amerikanische und globale Hinterlegungszertifikate (ADRs und GDRs) halten, nun den Namen, die vollständige Anschrift und die persönliche Identifikationsnummer jedes einzelnen Begünstigten offenlegen und die mit ihrem Status einhergehenden Zertifizierungsanforderungen erfüllen sowie Rechtsform, Bestand und die zu erstattende Rate angeben.

Dies ist eine Ergänzung zu unserer Kundenmitteilung A13183 vom 11. Dezember 2013.

Persönliche Identifikationsnummer

Die anzugebende persönliche Identifikationsnummer hängt folgendermaßen vom Wohnsitz des Begünstigten ab:

  • In Rechtsgebieten wie z. B. den USA, wo Steueridentifikationsnummern (Taxpayer Identification Number, TIN), z. B. eine SSN oder EIN, ausgegeben werden, ist diese als persönliche Identifikationsnummer anzugeben.
  • In Rechtsgebieten wie z. B. Japan, wo keine Steueridentifikationsnummern ausgegeben werden, muss statt einer TIN eine gültige persönliche Identifikationsnummer angegeben werden. In diesen Rechtsgebieten sind unter anderem folgende persönliche Identifikationsnummern gültig: Geburtsdatum, Reisepassnummer, Führerscheinnummer (natürliche Personen), Handelsregistereintragsnummer und Datum der Gründung oder Eintragung (juristische Personen).

Außerdem müssen juristische Personen ohne Rechts- oder Steuerpersönlichkeit (wie z. B. Partnerschaften, Treuhandgesellschaften, Regulated Investment Companies (RIC) und Gesellschaften mit limited liability (ähnlich einer Gesellschaft beschränkter Haftung), mit Ausnahme von eingetragenen Fonds – zum Beispiel Investmentfonds oder Pensionsfonds) nun ihre zugrundeliegenden Begünstigten offenlegen.

Die südkoreanische Steuerbehörde (National Tax Service, NTS) vertritt den Standpunkt, dass Partnerschaften, Gesellschaften mit limited liability (ähnlich der Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Investmentgesellschaften, Holdinggesellschaften und Investmentfonds generell als ausländische Anlageinstrumente (Overseas Investment Vehicles; OIVs) oder ausländische, öffentliche, kollektive Anlageinstrumente (Overseas Public Collective Investment Vehicles; OPCIVs) gelten.

Anforderungen für OIVs

Kunden, die als OIV einzustufen sind, müssen das Formular 29-13 im Original einreichen und den Anhang des Formulars 29-13 zum Zeitpunkt der Einreichung vorlegen.

Anforderungen für OPCIVs

Kunden, die als OPCIV einzustufen sind, müssen zum Zeitpunkt der Einreichung das Formular 29-13 im Original vorlegen.

Für jede Dividendensaison verlangt Clearstream ein Formular 29-13 im Original. Kunden können Kopien dieses Originals für weitere Positionen nutzen, die sie in südkoreanischen GDRs/ADRs in Clearstream halten.

OIVs/OPCIVs müssen pro entsprechenden Dividendenausschüttungszeitraum das Formular 29-13 im Original sowie eine Kopie des Originals pro Teilnehmer mit Positionen in jeder koreanischen ADR- und GDR-ISIN vorlegen. Beispiel: Ein Kunde, der zum Stichtag im Dezember Bestände an 10 südkoreanischen ADR- und GDR-ISINs hält, reicht ein Original und neun Kopien für diesen Zyklus ein. Ebenso reicht ein Kunde, der im Juni vier südkoreanische ADR- und GDR-ISINs hält, ein Original und drei Kopien ein.

Rechtssubjekte, die von der südkoreanischen Steuerbehörde generell nicht als OIVs/OPCIVs eingestuft werden, sind u. a. natürliche Personen, Unternehmen (keine Investmentfondsgesellschaften), staatliche Rentenpläne (einschließlich Beamtenpensionspläne), sonstige Pensionspläne, deren Teilnehmer alle in dem Land ansässig sind, in dem der Pensionsplan gegründet wurde und mit dem ein Abkommen besteht, und gemeinnützige Organisationen (Stiftungen, Schenkungen, Bildungs- bzw. religiöse Einrichtungen), die alleine über die Verwendung ihrer Erträge bestimmen können.

Anforderungen an Pensionsfonds/gemeinnützige Organisationen

Kunden,  die als Pensionsfonds/gemeinnützige Organisationen gelten, müssen Dokumente im Original vorlegen, die Folgendes belegen:

  • Beim Antragsteller handelt es sich gemäß dem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Südkorea abgeschlossen hat und dessen Pensionsplan sich mit einem südkoreanischen Pensionsplan vergleichen lässt, gesetzlich um einen Pensionsfonds; bzw.
  • Beim Antragsteller handelt es sich um eine gemeinnützige Organisation, die nach dem Recht des Landes gegründet wurde, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Südkorea abgeschlossen hat und die ihre Gewinne nicht an ihre Mitglieder ausschüttet; bzw.
  • Beim Antragsteller handelt es sich um ein OIV, das gemäß einem DBA als Begünstigter (intransparentes Unternehmen) anerkannt wird. Zusätzliche Dokumente, die als Nachweis gelten, sind u. a. eine Wohnsitzbescheinigung (Formular 6166 für US-Staatsbürger) und ein Formular 72-2.

Diese Dokumente können bis zu drei Jahren gültig bleiben, vorausgesetzt, dass sich die zugrundeliegenden Anteilsinhaber des OIV während dieses Zeitraums nicht ändern. Es ist ein neues Formular 29-13 im Original und ein Anhang zum Formular 29-13 erforderlich, wenn sich die zugrundeliegenden Anteilsinhaber des OIV zu einem bestimmten Stichtag ändern.

Jeder Steuerzahler sollte seinen eigenen, unabhängigen Steuerberater konsultieren, um seinen Status für südkoreanische Steuerzwecke im Sinne der südkoreanischen Steuerbehörde zu bestimmen. Zudem sind alle ADR- und GDR-Halter, die sich für einen ermäßigten Quellensteuersatz entscheiden, weiterhin von der Einreichung des Formulars 29-12 befreit.

Einreichen von Informationen

Die Liste der Begünstigten, einschließlich Namen, vollständiger Anschrift und persönlicher Identifikationsnummer (ID) jedes einzelnen Begünstigten (und nicht das Formular 29-13 im Original und der Anhang dazu) muss bei Clearstream Banking in der entsprechenden Excel-Tabelle „South Korean Depository Receipts“ über die Funktion Upload BO List auf unserer Website unter Asset Services / Tax Services / Upload BO List / Beneficial Owner List / South Korea / South Korean Depository Receipts eingereicht werden. Anschließend müssen die Schritte 3, 4 und 5 ausgeführt werden.

Hinweis: Natürliche Personen gelten nicht als OIVs und müssen (wie in der südkoreanischen Dividendensaison Dezember 2013 und Juni 2014) weiterhin den Namen, die vollständige Anschrift und die persönliche Identifikationsnummer jedes einzelnen Begünstigten offenlegen und sind von der Einreichung des Formulars 29-12 befreit. Bitte beachten Sie, dass pro Dividendensaison ein Formular 29-13 im Original eingereicht werden muss. Kopien dieses Formulars werden für weitere Dividendentermine akzeptiert, die Sie u. U. für denselben Begünstigten während der gleichen Dividendensaison treffen.

In Luxemburg ansässige Begünstigte müssen keine Wohnsitzbescheinigungen mehr einreichen. Weitere Information dazu erhalten Sie in der Kundenmitteilung A13183 vom 11. Dezember 2013.

Luxemburgische Gesellschaften, die keine FCPs, SICAVs oder SICAFs sind, müssen nur den Namen, die vollständige Anschrift und die persönliche Identifikationsnummer des einzelnen Begünstigten offenlegen und sind von der Einreichung des Formulars 29-12 befreit.

Kunden wird empfohlen einen unabhängigen Steuerberater zu konsultieren, um zu Steuerzwecken ihren Steuerstatus in Südkorea zu bestimmen.

Haftungsausschluss

Bitte seien Sie sich bewusst, dass die Verantwortung für das Einreichen vollständiger, genauer und aktueller Dokumente allein beim Kunden liegt. Clearstream kann die Angaben vor Weiterleitung an die südkoreanische Steuerbehörde nicht prüfen und übernimmt diesbezüglich auch keine Verantwortung. Bitte beachten Sie außerdem, dass die südkoreanische Steuerbehörde sich für fünf Jahre ab Ausschüttung der Dividende das Recht vorbehält, die Steuerforderungen und die eingehenden Unterlagen zu prüfen.

Dies bedeutet, dass die südkoreanische Steuerbehörde bis zu fünf Jahre nach Dividendenausschüttung die vorgelegten Unterlagen ablehnen, weitere Informationen anfordern bzw. entscheiden kann, den beantragten ermäßigten Steuersatz zu stornieren und eine Rückzahlung der Steuerdifferenz zwischen dem ermäßigten Satz und dem Standardsatz zu verlangen sowie potenzielle Strafgebühren und Zinsen erheben kann.

Clearstream behält sich für derartige Fälle alle Rechte vor und Kunden erkennen hiermit dieses Risiko an und akzeptieren, gegenüber Clearstream für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Dividendenausschüttung vollständig für die Zahlung des von der südkoreanischen Steuerbehörde erhobenen Betrags und die Abbuchung durch Clearstream des von der südkoreanischen Steuerbehörde eingeforderten Vertrag verantwortlich zu sein.

Pflichtangaben

Bei jeder Offenlegung von Namen müssen die folgenden Angaben enthalten sein:

  • ISIN des entsprechenden Wertpapiers
  • Vierstellige CASCADE-Kontonummer bei Clearstream Banking
  • Stichtag (Record Date)
  • Name und Adresse (Wohnsitz) des Endbegünstigten
  • Persönliche Identifikationsnummer des Endbegünstigten
  • Rechtsform (natürliche oder juristische Person) oder Status Offenlegung (nich offengelegt)
  • Menge der Wertpapiere (Bestand)
  • Anwendbarer und rückforderbarer Steuersatz

Datenübertragung

Kunden werden gebeten, Informationen über ihre Endbegünstigten nur mittels der auf der Website von Clearstream Banking zur Verfügung stehenden Excel-Dateien (eine Datei pro ISIN) zurückzusenden. Diese Excel-Datei muss ausschließlich über die Funktion „Upload“ auf der Website von Clearstream (wie oben beschrieben) eingereicht werden.

Kunden werden an die folgenden Bedingungen und Anforderungen vor der Datenübertragung erinnert:

  • Das im Anhang erhältliche „South Korea Beneficial Owner List“ Formular muss verwendet und dabei dessen Format und Struktur nicht verändert werden.
  • Pro Endkunden muss eine der folgenden Optionen ausgewählt werden: Undisclosed, individual or legal entity (non individual)
  • Pro Zeile darf nur ein Endkunde eingeben werden.
  • Transparente Gesellschaften wie z. B. Partnerschaften, Stiftungen, Investmentfonds und Gesellschaften mit limited liability müssen ihre zugrundeliegenden Personen offenlegen und Formular 29-13 und „Schedule Of Beneficial Owner“ Formular nutzen.
  • Pensionsfonds, staatliche Organisationen, Wohlfahrtsverbände usw. müssen das Formular 72-2s oder ein 6166s im Original einreichen, um ihren Status zu verifizieren.
  • Koreanische natürliche Personen müssen eine Identifikationsnummer, wie z. B. Passnummer, Führerscheinnummer oder Steuernummer (resident registration number) angeben.
  • Koreanische Gesellschaften müssen eine Kopie der Handelsregisternummer (company/business registration number) angeben. Endkunden, die unter eine Treuhandvereinbarung fallen, werden gebeten eine Wohnsitzbescheinigung als Steuernachweis abzugeben.
  • Japanische natürliche Personen müssen ihre persönliche Identifikationsnummer oder ihr Geburtsdatum angeben.
  • Japanische und koreanische Gesellschaften müssen ihre Steuernummer angeben.
  • In Luxemburg Ansässige müssen nicht mehr eine Wohnsitzbescheinigung/Ansässigkeitsbescheinigung abgeben, um in den Genuss des DBA Steuersatzes zu kommen, aber den Namen, die Adresse inkl. Postleitzahl und Land und die Steuernummer angeben.
  • Luxemburgische SICAVS/SICAFs/FCPs müssen Unterlagen einreichen, aus denen die transparente Unternehmensstruktur erkennbar ist.
  • Personen/Gesellschaften, die als nicht als transparent oder Pensionsfonds gelten, müssen den Namen, die Adresse inkl. Postleitzahl und Land und die Steuernummer angeben.

Bitte beachten Sie die Seite ADRs - Double Taxation Treaties concluded by South Korea and currently in force, die Ihnen einen Überblick über die Steuersätze der einzelnen Länder gibt.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.

XLS
South Korea Beneficial Owner List
04.02.2019
37376 KB