Announcement

Lettland: Neue Steuerbefreiung auf Zinsen

Tax | Latvia

Reference

Code
A15023
Service level
CBL
Last Updated
02.02.2015

Nach Verabschiedung des Budgets für 2015 und mit Wirkung zum

1. Januar 2015

werden Zinsen (einschließlich Erträgnisse analog zu Zinsen und mit Bezug auf Zinsen), die an nicht ansässige natürliche Personen bezahlt werden, von der Steuer befreit, wenn es sich um Erträgnisse aus öffentlich gehandelten Finanzinstrumenten handelt.

Daher sind die Standard-Quellensteuersätze für Erträgnisse aus lettischen Wertpapieren wie folgt (die Änderungen im Vergleich zu den in unserer Kundenmitteilung A14011 vom 21. Januar 2014 veröffentlichten Sätzen sind fett gedruckt):

Staatsanleihen:

  • Nicht ansässige juristische Personen: 0 % (15 % für juristische Personen mit Sitz in einer Steueroase)
  • Lettische juristische Personen: 0 % (Zinsen sind im zu versteuernden Einkommen der Körperschaft, das einer Körperschaftssteuer von 15 % unterliegt, beinhaltet)
  • Nicht ansässige natürliche Personen: 0 % (15 % für Ansässige einer Steueroase)
  • Lettische natürliche Personen: 0 %

Unternehmensschuldverschreibungen:

  • Nicht ansässige juristische Personen: 0 % (15 % für juristische Personen, die ihren Sitz in einer Steueroase haben; 5 %, wenn das zahlende Unternehmen eine lettische registrierte Bank ist und der Empfänger ein Unternehmen mit Sitz in einer Steueroase ist)
  • Lettische juristische Personen: 0 % (Zinsen sind im zu versteuernden Einkommen der Körperschaft, das einer Körperschaftssteuer von 15 % unterliegt, beinhaltet)
  • Nicht ansässige natürliche Personen: 0 %, wenn es sich um Zinsen aus öffentlich gehandelten Finanzinstrumenten handelt, andernfalls 10 % (in jedem Fall 15 % für Einwohner von Steueroasen)
  • Lettische natürliche Personen: 10 %

Aktien:

  • Nicht ansässige juristische Personen: 0 % (15 % für juristische Personen mit Sitz in einer Steueroase bzw. 30 % bei außergewöhnlichen Dividenden)
  • Lettische juristische Personen: 0 %
  • Nicht ansässige natürliche Personen: 10 % (15 % für Ansässige einer Steueroase)
  • Lettische natürliche Personen: 10 %

Auswirkungen auf Kunden

Wir weisen Kunden darauf hin, dass Clearstream Banking1 als Treuhänder für lettische Wertpapiere die Erträgnisse standardmäßig auf Grundlage seines Status und seines Sitzes in brutto erhält. Trotz dieser Möglichkeit müssen Kunden sicherstellen, dass alle Wertpapiere von Endbegünstigten gehalten werden, die für eine Steuerbefreiung gemäß obiger Liste zugelassen sind, und alle Begünstigten offengelegt werden, die nicht für eine Steuerbefreiung zugelassen sind, um die lettischen Standard-Quellensteuersätze zu befolgen.

Einzelheiten zum Offenlegungsverfahren entnehmen Sie unserer Kundenmitteilung A13129 vom 19. August 2013.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking S.A., mit eingetragenem Firmensitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 (CBL).

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