Auf Grundlage unserer weiteren Analyse der Lage in Griechenland sind Clearstream Banking S.A.1 und Euroclear Bank S.A./N.V. übereingekommen, die Bridge für griechische inländische Wertpapiere mit Wirkung ab der Nachtverarbeitung für Valuta 1. Juli 2015 wieder zu öffnen.
Wir werden die Lage weiterhin genau beobachten.
Wir empfehlen Kunden, dass sie sich mit ihren Kontrahenten zur Vereinbarung der Abwicklungsangaben in Verbindung setzen und ihre Transaktionen entsprechend instruieren.
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1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking, société anonyme, mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.