Großbritannien und Irland: Inländische bilaterale Wertpapierleihe und -entleihe in CREST
Mit Wirkung zum
25. April 2016
bietet Clearstream Banking1 am britischen und irischen Markt bilaterale Leihen für bei CREST zugelassene Wertpapiere an, für die Bewegungen über eine Abwicklungsinstruktion frei von Zahlung erfolgen.
Der neue Dienst umfasst:
- Standard-SWIFT-Coding
- Identifikation und Kunden-Reporting während der gesamten Laufzeit der Leihe und
- Abwicklung von bilateralen Leihen mit einer Abwicklungsbewegung frei von Zahlung an/von Clearstream Banking
Auswirkungen auf Kunden
Der Dienst der Leihe am britischen und irischen inländischen Markt wird von Clearstream Banking für bei CREST zugelassene Wertpapiere und Abwicklungsinstruktionen frei von Zahlung angeboten.2
Kunden, die eine Vereinbarung für bilaterale Wertpapierleihen und -entleihen am britischen Markt abgeschlossen haben, sind in vollem Umfang verantwortlich und haftbar für SDRT-Gebühren bzw. Geldbußen, die in Verbindung mit diesen über Clearstream Banking abgewickelten Transaktionen anfallen können.
Kunden sind und bleiben in vollem Umfang für die Verwaltung ihrer Leihgeschäfte und die Berücksichtigung von Verwahr-/Ertragszahlungen verantwortlich, die ihre Zulassungen und/oder Leihtransaktionen beeinträchtigen können.
Inländische Aktienleihgeschäfte sind in CREST SDRT-pflichtig (Stempelersatzsteuer), sofern die ISIN keine befreite Aktie ist.
Irische Leihen sind befreit, sofern die Rückzahlung innerhalb von 12 Monaten (oder in weniger als 365 Tagen) nach Abwicklung der Eröffnungstransaktion erfolgt.
Für britische zu besteuernde Wertpapiere kann von der SDRT vorweg und ohne Fristen befreit werden, jedoch nur wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Eines der Mitglieder muss als Intermediär an der London Stock Exchange (LSE) anerkannt sein oder ein Intermediär ist gemäß einer Finanzmarktrichtlinie (MiFID) für eine Aktienleihe steuerbefreit und
- Das entliehene Wertpapier muss auf der LSE-Liste für regelmäßig gehandelte Wertpapiere stehen und
- Das Service Level Objective (SLO) muss an den LSE mit der korrekten Trade System of Origin (TSO) gemeldet werden.
Falls eines der oben genannten Kriterien nicht erfüllt ist, wird die SDRT auf die neue Leihe und auf gleiche Weise als Standard-Abwicklungsgeschäft auf die Rückzahlung der Leihe erhoben, d. h., Citi belastet das entsprechende Geldkonto, das an dem Tag am MT940-Kontoauszug zu ersehen ist.
Hinweis: Leihen bezüglich eines mit 1,5 % SDRT besteuerten Clearstream Banking Kontos sind nicht befreit und die erhobene SDRT kann unter keinen Umständen zurückgefordert werden.
Instruktionsanweisungen
Um die Instruktionen als Leihe/Entleihe in CREST zu identifizieren, müssen die folgenden Felder ausgefüllt sein:
Identifikation als Verleiher oder Entleiher
Identifikation jeder Instruktion als Leihe oder Entleihe während der gesamten Laufzeit der Transaktion:
- SWIFT :22F:: SETR//SECL bei Verleiher oder
- SWIFT :22F:: SETR//SECB bei Entleiher
Das Feld muss in allen entsprechenden Instruktionen ausgefüllt sein und mit der Eröffnungstransaktion übereinstimmen. Andernfalls gilt die Instruktion als Standard-OTC-Handel.
Die ursprüngliche Referenznummer der Leihe muss immer eindeutig sein. Bei doppelter Vergabe der Referenznummer lehnt Clearstream Banking die Instruktion ab und Sie erhalten den Instruktionsstatus mit folgendem Text:
- Domestic loan with same reference already exists (Referenznummer für inländische Leihe ist bereits vorhanden)
In CREST wird die entsprechende Rückzahlung der Aktienleihe (SLR; Stock Loan Return) automatisch eingestellt und bleibt im System, bis der Entleiher die Wertpapiere an den Verleiher zurückgibt. Der Kunde muss die SLR mit der Handelsnummer eintragen, unter der die Leihe in CREST eröffnet wurde.
Verknüpfung der Eröffnungs- und Schließungstransaktionen
Um darüber hinaus die Eröffnungs- und Schließungstransaktionen zu verknüpfen, muss die letzte Referenznummer der Eröffnungstransaktion stets bei der/den Schließungstransaktion(en) wie folgt angegeben werden:
- SWIFT :20C:: PREV//(ursprüngliche Referenznummer der Wertpapierleihinstruktion); oder
Falls die ursprüngliche Referenznummer der Wertpapierleihinstruktion nicht wie oben angegeben inkludiert wurde, kann keine Eröffnungstransaktion gefunden werden. Deshalb wird die Instruktion nicht am Markt freigegeben und Sie erhalten die Instruktionsstatusmeldung mit folgendem Text:
Offene Abwicklung der Eröffnungstransaktion
Sobald die Wertpapierleihe in CREST bestätigt wurde, wird der folgende Zwischenstand gemeldet, und zwar vor Eingang der MT542-Abwicklungsbestätigung:
:25D::SETT//PEND
:16R:REAS
:24B::PEND//LALO
Falls der Kontrahent eine Teilbelieferung sendet, kann es vorkommen, dass diese nicht liefern können, und Sie erhalten folgende Nachricht:
- Kontrahent hat nicht genügend Wertpapiere
Wenn Sie Wertpapiere vom Kontrahenten erhalten sollten:
- Es obliegt dem Kontrahenten, die Priorität am Markt anzuheben, um die Transaktion abzuwickeln.
- Wird keine Schließung an dem Tag instruiert, an dem der Kontrahent die Wertpapiere zurückgegeben hat, wird Clearstream Banking diese manuell auf Ihrem Konto mit einer Gebühr von je 30 EUR verbuchen.
Teilabwicklung
Es gelten die Standard-CREST-Bestimmungen und Clearstream Banking Dienste.
Weitere Informationen
Der Market Link Guide (Großbritannien bzw. Irland) wird zu gegebener Zeit aktualisiert.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.
2. Dieser Dienst steht nur über Creation via SWIFT und Creation via SWIFT zur Verfügung.