Altech Advanced Materials AG: Informationen zur Hauptversammlung

27.03.2020

Clearstream Banking1 informiert, dass am

30. April 2020

die Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG (ISIN DE000A2LQUJ6) stattfindet.

Im Interesse der Aktionäre der Altech Advanced Materials AG weist Clearstream Banking alle Kunden auf die gesetzliche Verpflichtung von Kreditinstituten zur Umschreibung/Eintragung der Bestände auf die Aktionäre hin.

Zur Vermeidung der aus hohen freien Meldebeständen resultierenden Abweichungen im Aktienregister sind die Umschreibungen auf die Aktionäre möglichst zeitnah im Anschluss an die Kauftransaktion zu tätigen. Neben der Eintragung auf die Namen der Aktionäre besteht die Möglichkeit der sog. treuhänderischen Eintragung auf den Namen der depotführenden Bank.

Hinweise zu Aufträgen in CASCADE-RS

Aufgrund der Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG wird entsprechend den nachstehenden Angaben die Weiterleitung der Umschreibungs- bzw. Eintragungsaufträge aus CASCADE-RS an das Aktienregister unterbrochen. Die Automatische Umschreibung auf Legitimationsaktionär gem. § 67, 4 AktG (ALU) wird ebenfalls gem. den nachstehenden Angaben unterbrochen.

DE000A2LQUJ6

Altech Advanced Materials AG

Letzter Umschreibungstag23. April 2020

Weiterleitungsstopp

24. April 2020 bis 30. April 2020

Nächste Weiterleitung

1. Mai 2020

ALU-Stopp

Keine ALU

Bestandsüberträge ohne Relevanz für angemeldete Bestände

Auftragserteilung bis einschl. 23. April 2020 mit Vorgabe Val. 27. April 2020;
Auftragserteilung ab 24. April 2020 mit allen Valutadaten möglich

Lieferfähigkeit bleibt unbeeinträchtigt

Ein sogenanntes „Blocken“ von Beständen durch Clearstream erfolgt zu keiner Zeit. Nach positiver Rückbestätigung von Umschreibungen durch das Aktienregister erfolgt die Bestandsführung des eingetragenen Bestandes in CASCADE-RS im Hauptbestand. Die Erteilung und Ausführung von Aufträgen für Bestandsüberträge sowohl aus dem zugewiesenen Meldebestand nach erfolgreicher Zuweisungsverarbeitung als auch aus dem Hauptbestand in den lieferfähigen freien Meldebestand zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen ist bei ausreichender Bestandsführung jederzeit uneingeschränkt in den vorgesehenen Abwicklungszyklen möglich. Zu beachtende zeitliche Abläufe bei der Auftragserteilung von Bestandsüberträgen im Vorfeld der Hauptversammlung sind im vorhergehenden Absatz beschrieben.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.