German Startups Group GmbH & Co. KGaA: Informationen zur Hauptversammlung
Reference
Clearstream Banking1 informiert, dass am
7. August 2020
die Hauptversammlung der German Startups Group GmbH & Co. KGaA (ISIN DE000A1MMEV4) stattfindet.
Im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft weist CBF alle Kunden auf die gesetzliche Verpflichtung von Kreditinstituten zur Umschreibung/Eintragung der Bestände auf die Aktionäre hin.
Zur Vermeidung der aus hohen freien Meldebeständen resultierenden Abweichungen im Aktienregister sind die Umschreibungen auf die Aktionäre möglichst zeitnah im Anschluss an die Kauftransaktion zu tätigen. Neben der Eintragung auf die Namen der Aktionäre besteht die Möglichkeit der sog. treuhänderischen Eintragung auf den Namen der depotführenden Bank.
Hinweise zu Aufträgen in CASCADE-RS
Aufgrund der Hauptversammlung der German Startups Group GmbH & Co. KGaA wird entsprechend den nachstehenden Angaben die Weiterleitung der Umschreibungs- bzw. Eintragungsaufträge aus CASCADE-RS an das Aktienregister unterbrochen. Die Automatische Umschreibung auf Legitimationsaktionär gem. § 67, 4 AktG (ALU) wird ebenfalls gem. den nachstehenden Angaben unterbrochen.
DE000A1MMEV4 | German Startups Group GmbH & Co. KGaA |
Letzter Umschreibungstag | 3. August 2020 |
Weiterleitungsstopp | 4. August 2020 bis 7. August 2020 |
Nächste Weiterleitung | 10. August 2020 |
ALU-Stopp | 4. August 2020 bis 7. August 2020 |
Bestandsüberträge ohne Relevanz für angemeldete Bestände | Auftragserteilung bis einschl. 3. August 2020 mit Vorgabe Val. 5. August 2020; Auftragserteilung ab 4. August 2020 mit allen Valutadaten möglich |
Lieferfähigkeit bleibt unbeeinträchtigt
Ein sogenanntes „Blocken“ von Beständen durch CBF erfolgt zu keiner Zeit.
Nach positiver Rückbestätigung von Umschreibungen durch das Aktienregister erfolgt die Bestandsführung des eingetragenen Bestandes in CASCADE-RS im Hauptbestand. Die Erteilung und Ausführung von Aufträgen für Bestandsüberträge sowohl aus dem zugewiesenen Meldebestand nach erfolgreicher Zuweisungsverarbeitung als auch aus dem Hauptbestand in den lieferfähigen freien Meldebestand zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen ist bei ausreichender Bestandsführung jederzeit uneingeschränkt in den vorgesehenen Abwicklungszyklen möglich. Zu beachtende zeitliche Abläufe bei der Auftragserteilung von Bestandsüberträgen im Vorfeld der Hauptversammlung sind im vorhergehenden Absatz beschrieben.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.