Announcement

Consus Real Estate AG: Informationen zur Hauptversammlung

Registered Shares | Germany

Reference

Code
RS20203
Service level
CEU Legacy
Last Updated
15.09.2020

Clearstream Banking1 informiert, dass am

15. Oktober 2020

die Hauptversammlung der Consus Real Estate AG (ISIN DE000A2DA414) stattfindet.

Im Interesse der Aktionäre der Consus Real Estate AG weist Clearstream Banking alle Kunden auf die gesetzliche Verpflichtung von Kreditinstituten zur Umschreibung/Eintragung der Bestände auf die Aktionäre hin.

Zur Vermeidung der aus hohen freien Meldebeständen resultierenden Abweichungen im Aktienregister sind die Umschreibungen auf die Aktionäre möglichst zeitnah im Anschluss an die Kauftransaktion zu tätigen. Neben der Eintragung auf die Namen der Aktionäre besteht die Möglichkeit der sog. treuhänderischen Eintragung auf den Namen der depotführenden Bank.

Hinweise zu Aufträgen in CASCADE-RS

Aufgrund der Hauptversammlung der Consus Real Estate AG wird entsprechend den nachstehenden Angaben die Weiterleitung der Umschreibungs- bzw. Eintragungsaufträge aus CASCADE-RS an das Aktienregister unterbrochen. Die Automatische Umschreibung auf Legitimationsaktionär gem. § 67, 4 AktG (ALU) wird ebenfalls gem. den nachstehenden Angaben unterbrochen.

DE000A2DA414

Consus Real Estate AG

Letzter Umschreibungstag

8. Oktober 2020

Weiterleitungsstopp

vom 9. Oktober 2020 bis 15. Oktober 2020

Nächste Weiterleitung

am 16. Oktober 2020

ALU-Stopp      

vom 9. Oktober 2020 bis 15. Oktober 2020

Bestandsüberträge ohne Relevanz für angemeldete Bestände

Auftragserteilung bis einschl. 8. Oktober 2020 mit Vorgabe Val. 12. Oktober 2020;

Auftragserteilung ab 9. Oktober 2020 mit allen Valutadaten möglich

Lieferfähigkeit bleibt unbeeinträchtigt

Ein sogenanntes „Blocken“ von Beständen durch Clearstream erfolgt zu keiner Zeit. Nach positiver Rückbestätigung von Umschreibungen durch das Aktienregister erfolgt die Bestandsführung des eingetragenen Bestandes in CASCADE-RS im Hauptbestand. Die Erteilung und Ausführung von Aufträgen für Bestandsüberträge sowohl aus dem zugewiesenen Meldebestand nach erfolgreicher Zuweisungsverarbeitung als auch aus dem Hauptbestand in den lieferfähigen freien Meldebestand zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen ist bei ausreichender Bestandsführung jederzeit uneingeschränkt in den vorgesehenen Abwicklungszyklen möglich. Zu beachtende zeitliche Abläufe bei der Auftragserteilung von Bestandsüberträgen im Vorfeld der Hauptversammlung sind im vorhergehenden Absatz beschrieben.

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.