Reference
Die nachstehende Mitteilung und die gemachten Angaben stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Abspaltung termingerecht am 25. September 2020 in das Handelsregister der Siemens AG beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und damit wirksam wird.
Am 29. September 2020 abends wird mit Valuta
30. September 2020
die Zuteilung der Siemens Energy AG auf die Siemens AG Namensaktie im Verhältnis 2:1 in die Inhaber-Teilrechte Siemens Energy AG (ISIN DE000ENER1T1) durch Clearstream Banking1 automatisch eingebucht.
Einzelheiten zur Verfahrensweise der Abspaltung der Siemens Energy AG werden in den Wertpapiermitteilungen veröffentlicht.
Involvierte Gattungen
Siemens AG Namens-Stückaktie: ISIN DE0007236101
Siemens Energy AG Namens-Stückaktie: ISIN DE000ENER6Y0
Siemens Energy AG Inhaber-Teilrechte: ISIN DE000ENER1T1
Tausch von Teilrechten in Vollrechte
Der Tausch von Teilrechten in Vollrechte und der entsprechende Rücktausch (nur zu Korrekturzwecken) sind in der Zeit vom 30. September 2020 bis zum 15. Oktober 2020 möglich.
Hierfür ist ein Wertpapierübertrag mit den TR-Ausprägungen 3 oder 4 zu nutzen.
Ausprägung 3: Tausch von Teilrechten in Vollrechte
Ausprägung 4: Tausch von Vollrechten in Teilrechte
Meldung der Aktionäre per Umschreibung
Die Gutschrift der Vollrechte erfolgt im Freien Meldebestand. Die aus der Zuteilung der Siemens Energy AG Namensaktie (ISIN DE000ENER6Y0) resultierenden Aktionäre sind in das Aktienregister der Gesellschaft zu melden. Entsprechende Umschreibungen (KVCU) können durch die Depotbanken in CASCADE-RS unter Verwendung des Umschreibungstyps „2“ („sonstige nicht aus Kauf“) ab dem 30. September 2020 in CASCADE-RS eingestellt werden.
Hinweise zur Meldung der Aktionäre in das Aktienregister können dem “Leitfaden für Banken zur Eingabe von Aktionärsdaten in CASCADE-RS“ entnommen werden (Anzufordern bei registeredshares@clearstream.com).
Rückvergütung
Für Umschreibungen, die in der Zeit vom 30. September 2020 bis 13. Oktober 2020 weitergeleitet werden, berechnet die CBF einen verminderten Preis von 0,30 EUR je Posten. Die Kunden der CBF erhalten nach Ablauf des genannten Zeitraums eine entsprechende Rückvergütung.
Banken, denen es nicht möglich ist, die aus dem Spin-Off resultierenden initialen Umschreibungsaufträge im genannten Zeitraum bereitzustellen, können CBF per E-Mail darüber informieren. Die E-Mail ist an registeredshares@clearstream.com unter Angabe des Kontos und der Anzahl der noch später übermittelten Umschreibungen zu senden. Diese Nachfrist für die Rückvergütung endet am 30. Oktober 2020.
Hinweis zur Einreicherplanung
Aufgrund der Verarbeitungskapazitäten in CASCADE-RS sind Einreichungen ab einer Größenordnung von 10.000 Umschreibungen je Übertragung im Voraus mit Client Services abzustimmen. CBF behält sich vor, nicht abgestimmte File Transfers im Rahmen der Gesamtkoordination abzulehnen.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.