Reference
Die nachstehende Kundenmitteilung und die gemachten Angaben stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Abspaltung termingerecht bis zum 15. Dezember 2020 in das Handelsregister der Nagarro SE beim Amtsgericht München und am 15. Dezember 2020 in das Handelsregister der Allgeier SE beim Amtsgericht München eingetragen und damit wirksam wird.
Am 17. Dezember 2020 abends wird mit Valuta
18. Dezember 2020
die Zuteilung der Nagarro SE auf die Allgeier SE Namensaktie im Verhältnis 1:1 in die Inhaber-Teilrechte Nagarro SE (ISIN DE000A3H23G8) durch Clearstream Banking AG1 automatisch eingebucht.
Einzelheiten zur Verfahrensweise der Abspaltung der Nagarro SE werden in den Wertpapiermitteilungen veröffentlicht.
Zuteilungsverhältnis 1:1
Das heißt auf je eine (1) Allgeier SE-Aktie (ISIN DE000A2GS633) entfällt je eine (1) Stückaktie der Nagarro SE (ISIN DE000A3H2200).
Hinweis: Aufgrund von Systemanforderungen ergibt sich ungeachtet des Zuteilungsverhältnisses von 1:1 die Erfordernis der Zwischenschaltung von Inhaber-Teilrechten bei der Zuteilung von Namensaktien.
Involvierte Gattungen
Allgeier SE Namensaktien: | ISIN DE000A2GS633 |
Nagarro SE Namensaktien: | ISIN DE000A3H2200 |
Nagarro SE Inhaber-Teilrechte: | ISIN DE000A3H23G8 |
Tausch von Teilrechten in Vollrechte
Der Tausch von Teilrechten in Vollrechte und der entsprechende Rücktausch (nur zu Korrekturzwecken) sind in der Zeit vom 18. Dezember 2020 bis zum 22. Dezember 2020 möglich.
Hierfür ist ein Wertpapierübertrag mit den TR-Ausprägungen 3 oder 4 zu nutzen.
Ausprägung 3: | Tausch von Teilrechten in Vollrechte |
Ausprägung 4: | Tausch von Vollrechten in Teilrechte |
Für Teilrechte, welche bis zum 22. Dezember 2020 nicht in Vollrechte getauscht wurden, wird die CBF am 23. Dezember 2020 die Zwangsregulierung vornehmen.
Meldung der Aktionäre per Umschreibung
Die Gutschrift der Vollrechte erfolgt im Freien Meldebestand. Die aus der Zuteilung der Nagarro SE Namensaktie (ISIN DE000A3H2200) resultierenden Aktionäre sind in das Aktienregister der Gesellschaft zu melden. Entsprechende Umschreibungen (KVCU) können durch die Depotbanken in CASCADE-RS unter Verwendung des Umschreibungstyps „2“ („sonstige nicht aus Kauf“) ab dem 18. Dezember 2020 in CASCADE-RS eingestellt werden.
Hinweise zur Meldung der Aktionäre in das Aktienregister können dem “Leitfaden für Banken zur Eingabe von Aktionärsdaten in CASCADE-RS“ entnommen werden (Anzufordern bei registeredshares@clearstream.com)
Rückvergütung
Für Umschreibungen, die in der Zeit vom 18. Dezember 2020 bis 24. Dezember 2020 weitergeleitet werden, berechnet die CBF einen verminderten Preis von 0,30 EUR je Posten. Die Kunden der CBF erhalten nach Ablauf des genannten Zeitraums eine entsprechende Rückvergütung.
Hinweis zur Einreicherplanung
Aufgrund der Verarbeitungskapazitäten in CASCADE-RS sind Einreichungen ab einer Größenordnung von 10.000 Umschreibungen je Übertragung im Voraus mit dem Client Services abzustimmen. CBF behält sich vor, nicht abgestimmte File Transfers im Rahmen der Gesamtkoordination abzulehnen.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.