Announcement

Deutsche Lufthansa AG: Informationen zur Hauptversammlung

Registered Shares | Germany

Reference

Code
RS21072
Service level
CEU Legacy
Last Updated
12.04.2021

Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (HV) der Deutschen Lufthansa AG (ISIN DE0008232125) gelten für die Abwicklung in CASCADE-RS folgende zeitliche Abläufe:

ISIN/Gattungsbezeichnung

DE0008232125
Deutsche Lufthansa AG

Datum HV

4. Mai 2021

Letzter Umschreibungstag /
Technical Record Date

30. April 2021

Anmeldeschlusstag

1. Mai 2021

4. Zuweisungslauf

Unbefristet

Weiterleitungsstopp
(für Umschreibungen und Ersteintragungen)

Nein;
Vom 3. Mai 2021 bis einschl. 4. Mai 2021 werden im Aktienregister keine Umschreibungen vorgenommen.

ALU-Stopp

Keine ALU

Bestandsüberträge ohne Relevanz für angemeldete Bestände

Bei Auftragserteilung bis einschl. 30. April 2021 mit Vorgabe Val. 4. Mai 2021;

Bei Auftragserteilung ab 3. Mai 2021 mit allen Valutadaten möglich

Im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft ist die gesetzliche Verpflichtung von Kreditinstituten zur Umschreibung/Eintragung der Bestände auf die Investoren entsprechend §67, 4 (1) AktG zu beachten.

Unterbleibende Eintragungen führen grundsätzlich zu Abweichungen im Aktienregister. Daher sind Umschreibungen möglichst zeitnah im Anschluss an die Erwerbstransaktion zu veranlassen.

Wie Clearstream Banking1 bereits in der Kundenmitteilung RS134 mitgeteilt hat und auf der Webseite der Emittentin näher erläutert wird, ist zur Erlangung der Stimmrechte die rechtzeitige Eintragung im Aktienregister gem. §67 Abs. 1 AktG in Verbindung mit den gesetzlichen Anforderungen des Luftverkehrsnachweissicherungsgesetzes (LuftNaSiG) grundsätzlich erforderlich. Unter der Überschrift „Hinweis zur Eintragung im Aktienregister“ auf der nachfolgenden Seite dieser Mitteilung sind die Eintragungsvoraussetzungen nochmals aufgeführt.

Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eintragung von Intermediären, die dem Erwerber die Rechtsposition lediglich vermitteln, nicht möglich ist. Umschreibungen auf Aktionäre als Eigenbesitz sind grundsätzlich eintragungsfähig. Dies gilt insbesondere auch für Bestände von Kapitalanlagegesellschaften/Fonds, die als Eigenbesitz zu melden sind.

Hinweise zu Aufträgen in CASCADE-RS

Für die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und der damit verbundenen Ausübung der Stimmrechte ist der am letzten Umschreibungstag/Technical Record Date im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

Umschreibungen für Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder dort vertreten sein möchten, sind am letzten Umschreibungstag/Technical Record Date wie folgt  in CASCADE-RS (Status „K“ – kontrolliert) einzustellen:

  • Übertragungszeiten für Aufträge, die zur Verarbeitung in der 3. Zuweisung vorgesehen sind:
    • Bis 16:30 Uhr      Datenupload über das Investoren Portal
    • Bis 16:45 Uhr      SWIFT, File Transfer
    • Bis 17:00 Uhr      Online ü/ CASCADE-RS im Status „K“
  • Übertragungszeiten für Aufträge, die zur Verarbeitung in der 4. Zuweisung vorgesehen sind:
    • Bis 18:20 Uhr      Datenupload über das Investors Portal
    • Bis 18:45 Uhr      SWIFT, File Transfer
    • Bis 19:00 Uhr      Online ü/ CASCADE-RS im Status „K“

Unter Berücksichtigung des zeitlichen Verarbeitungsrahmens bei den Registergesellschaften am letzten Umschreibungstag/Technical Record Date ist zu empfehlen, die Anzahl der zur 4. Zuweisung übermittelten Aufträge möglichst gering zu halten.

4. Zuweisungslauf auf unbestimmte Zeit

Zuweisung für die Aktien der Deutschen Lufthansa AG erfolgt geschäftstäglich um 10:30 Uhr, 13:30 Uhr, 17:00 Uhr und bis auf weiteres auch um 21:00 Uhr.

Es gelten die Informationen und Hinweise in der Kundenmitteilung RS18133.

Lieferfähigkeit bleibt unbeeinträchtigt

Ein sogenanntes „Blocken“ von Beständen durch CBF erfolgt zu keiner Zeit. Nach positiver Rückbestätigung von Umschreibungen durch das Aktienregister erfolgt die Bestandsführung des eingetragenen Bestandes in CASCADE-RS im Hauptbestand. Die Erteilung und Ausführung von Aufträgen für Bestandsüberträge sowohl aus dem zugewiesenen Meldebestand nach erfolgreicher Zuweisungsverarbeitung als auch aus dem Hauptbestand in den lieferfähigen freien Meldebestand zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen ist bei ausreichender Bestandsführung jederzeit uneingeschränkt in den vorgesehenen Abwicklungszyklen möglich. Zu beachtende zeitliche Abläufe bei der Auftragserteilung von Bestandsüberträgen im Vorfeld der Hauptversammlung sind in oben stehender Tabelle beschrieben.

Hinweis zur Eintragung im Aktienregister

Gemäß § 7 des Luftverkehrsnachweissicherungsgesetzes (LuftNaSiG) ist CBF zur Weitergabe der folgenden Mitteilungen der Deutschen Lufthansa AG (DE0008232125) verpflichtet.

Ausgangssituation

Die Deutsche Lufthansa AG unterliegt als Emittentin vinkulierter Namensaktien dem Aktiengesetz (AktG) und als Luftfahrtunternehmen dem Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz (LuftNaSiG). Die Bestimmungen des LuftNaSiG gelten zusätzlich zu denen des AktG. Das LuftNaSiG dient „der Sicherung des Nachweises der Eigentümerstellung und der Kontrolle von Luftfahrtunternehmen für die Aufrechterhaltung der Luftverkehrsbetriebsgenehmigung und der Luftverkehrsrechte (luftverkehrsrechtliche Befugnisse) und findet Anwendung auf börsennotierte Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland (…)“ (§ 1 LuftNaSiG).

Über den § 67 AktG hinaus sind in den §§ 2 und 7 des LuftNaSiG entsprechende Eintragungs- und Nachweispflichten verankert.

§ 67 AktG/§ 2 LuftNaSiG

Zur Eintragung ins Aktienregister sind gemäß § 67 Abs. 1 AktG Name, Geburtsdatum und Adresse anzugeben. Darüber hinaus verlangt § 2 LuftNaSiG „als Voraussetzung für die Erteilung der Zustimmung und für die Zwecke der Eintragung im Aktienbuch …“ folgende Angaben:

  • Bei natürlichen Personen ihre Staatsangehörigkeit
  • Bei juristischen Personen oder Personengesamtheiten ihre Nationalität nach Maßgabe ihres Sitzes
  • Bei Meldepflichten nach §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz das Bestehen oder die Veränderung des Bestehens eines (…) Mehrheitsbesitzes oder einer beherrschenden Beteiligung an ihnen in ausländischem Eigentum unter Benennung des ausländischen Eigentümers.

Die Eintragung eines Aktienerwerbers im Aktienregister der Deutschen Lufthansa AG setzt die vollständige und richtige Angabe aller nach § 67 AktG i.V.m. § 2 LuftNaSiG erforderlichen Informationen über den Erwerber voraus.

Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eintragung von Intermediären, die dem Erwerber die Rechtsposition lediglich vermitteln, nicht möglich ist.

§ 7 LuftNaSiG

„Verwahrt ein Kreditinstitut Aktien von Gesellschaften im Sinne von § 1 Abs. 1 für Aktionäre, so hat es Mitteilungen und Formblätter der Gesellschaft, die der Erfüllung der Verpflichtung (…) dienen, unverzüglich an diese Aktionäre weiterzugeben und diese auf die Pflichten nach den Vorschriften dieses Gesetzes hinzuweisen.“

Technische Umsetzung

Grundsätzlich ist im Anschluss an einen Aktienerwerb der Inhaber der Aktien an das Aktienregister zu melden (in CASCADE-RS oder per File Transfer (LIMA)). Änderungen der Aktionärsdaten sind unmittelbar nach Bekanntwerden zu übermitteln (in CASCADE Online oder per File Transfer (LIMA)).

Entsprechend den Anforderungen aus dem § 2 LuftNaSiG und dem § 67 AktG sind dabei Name, Anschrift(en) – ggf. Versand-/Vollmachtsadresse, Branchenzugehörigkeit und Nationalität des Aktionärs anzugeben.

Kontaktdaten Registergesellschaft

Das Aktienregister wird geführt von der ADEUS Aktienregister-Service-GmbH. Ansprechpartner stehen dort unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

E-Mail:      hv@adeus.de
Telefon:     +49 (0)69 256270-57

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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.