PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Informationen zur Hauptversammlung
Reference
Clearstream Banking1 informiert, dass am
25. August 2021
die Hauptversammlung der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG (ISIN DE000A2LQ850) stattfindet.
Im Interesse der Aktionäre der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG weist Clearstream Banking alle Kunden auf die gesetzliche Verpflichtung von Kreditinstituten zur Umschreibung/Eintragung der Bestände auf die Aktionäre hin.
Zur Vermeidung der aus hohen freien Meldebeständen resultierenden Abweichungen im Aktienregister sind die Umschreibungen auf die Aktionäre möglichst zeitnah im Anschluss an die Kauftransaktion zu tätigen. Neben der Eintragung auf die Namen der Aktionäre besteht die Möglichkeit der sog. treuhänderischen Eintragung auf den Namen der depotführenden Bank.
Hinweise zu Aufträgen in CASCADE-RS
Aufgrund der Hauptversammlung der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG wird entsprechend den nachstehenden Angaben die Weiterleitung der Umschreibungs- bzw. Eintragungsaufträge aus CASCADE-RS an das Aktienregister unterbrochen. Die Automatische Umschreibung auf Legitimationsaktionär gem. § 67, 4 AktG (ALU) wird ebenfalls gem. den nachstehenden Angaben unterbrochen.
DE000A2LQ850 Letzter Umschreibungstag | PREOS Global Office Real Estate & Technology AG 18. August 2021 |
Weiterleitungsstopp Nächste Weiterleitung | vom 19. August 2021 bis 25. August 2021 am 26. August 2021 |
ALU-Stopp | vom 19. August 2021 bis 25. August 2021 |
Bestandsüberträge ohne Relevanz für angemeldete Bestände | Auftragserteilung bis einschl. 18. August 2021 mit Vorgabe Val. 20. August 2021; |
Lieferfähigkeit bleibt unbeeinträchtigt
Ein sogenanntes „Blocken“ von Beständen durch Clearstream erfolgt zu keiner Zeit.
Nach positiver Rückbestätigung von Umschreibungen durch das Aktienregister erfolgt die Bestandsführung des eingetragenen Bestandes in CASCADE-RS im Hauptbestand. Die Erteilung und Ausführung von Aufträgen für Bestandsüberträge sowohl aus dem zugewiesenen Meldebestand nach erfolgreicher Zuweisungsverarbeitung als auch aus dem Hauptbestand in den lieferfähigen freien Meldebestand zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen ist bei ausreichender Bestandsführung jederzeit uneingeschränkt in den vorgesehenen Abwicklungszyklen möglich. Zu beachtende zeitliche Abläufe bei der Auftragserteilung von Bestandsüberträgen im Vorfeld der Hauptversammlung sind im vorhergehenden Absatz beschrieben.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.