The Grounds Real Estate Development AG: Informationen zur Hauptversammlung
Reference
Clearstream Banking1 informiert, dass am
27. August 2021
die Hauptversammlung der The Grounds Real Estate Development AG (ISIN DE000A2GSVV5) stattfindet.
Im Interesse der Aktionäre der Gesellschaft weist Clearstream Banking alle Kunden auf die gesetzliche Verpflichtung von Kreditinstituten zur Umschreibung/Eintragung der Bestände auf die Aktionäre hin.
Zur Vermeidung der aus hohen freien Meldebeständen resultierenden Abweichungen im
Aktienregister sind die Umschreibungen auf die Aktionäre möglichst zeitnah im Anschluss an die Kauftransaktion zu tätigen. Neben der Eintragung auf die Namen der Aktionäre besteht die Möglichkeit der sog. treuhänderischen Eintragung auf den Namen der depotführenden Bank.
Hinweise zu Aufträgen in CASCADE-RS
Aufgrund der Hauptversammlung der The Grounds Real Estate Development AG wird entsprechend den nachstehenden Angaben die Weiterleitung der Umschreibungs- bzw. Eintragungsaufträge aus CASCADE-RS an das Aktienregister unterbrochen.
| DE000A2GSVV5 | The Grounds Real Estate Development AG |
Letzter Umschreibungstag | 23. August 2021 |
Weiterleitungsstopp | vom 24. August 2021 bis 27. August 2021 |
Nächste Weiterleitung | am 30. August 2021 |
ALU-Stopp | vom 24. August 2021 bis 27. August 2021 |
Bestandsüberträge ohne Relevanz für angemeldete Bestände | Auftragserteilung bis einschl. 23. August 2021 mit Vorgabe Val. 25. August 2021; Auftragserteilung ab 24. August 2021 mit allen Valutadaten möglich |
Lieferfähigkeit bleibt unbeeinträchtigt
Ein sogenanntes „Blocken“ von Beständen durch Clearstream erfolgt zu keiner Zeit.
Nach positiver Rückbestätigung von Umschreibungen durch das Aktienregister erfolgt die Bestandsführung des eingetragenen Bestandes in CASCADE-RS im Hauptbestand. Die Erteilung und Ausführung von Aufträgen für Bestandsüberträge sowohl aus dem zugewiesenen Meldebestand nach erfolgreicher Zuweisungsverarbeitung als auch aus dem Hauptbestand in den lieferfähigen freien Meldebestand zur Erfüllung von Lieferverpflichtungen ist bei ausreichender Bestandsführung jederzeit uneingeschränkt in den vorgesehenen Abwicklungszyklen möglich. Zu beachtende zeitliche Abläufe bei der Auftragserteilung von Bestandsüberträgen im Vorfeld der Hauptversammlung sind im vorhergehenden Absatz beschrieben.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.