Abspaltung der Vitesco Technologies Group AG von der Continental AG
Reference
Die nachstehende Mitteilung und die gemachten Angaben stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Abspaltung termingerecht am 15. September 2021 in das Handelsregister der Vitesco Technologies Group AG beim Amtsgericht Hannover eingetragen und damit wirksam ist.
Am 17. September 2021 abends wird mit Valuta
20. September 2021
die Zuteilung der Vitesco Technologies Group AG Namensaktien auf die Continental AG Inhaberaktien im Verhältnis 5:1 in die Inhaber-Teilrechte Vitesco Technologies Group AG (ISIN DE000VTSC0T7) durch CBF automatisch eingebucht.
Einzelheiten zur Verfahrensweise der Abspaltung der Vitesco Technologies Group AG werden in den Wertpapiermitteilungen veröffentlicht.
Involvierte Gattungen
| Vitesco Technologies Group AG Namensaktie: | ISIN DE000VTSC017 |
| Continental AG Inhaberaktie: | ISIN DE0005439004 |
| Vitesco Technologies Group AG Inhaber-Teilrechte: | ISIN DE000VTSC0T7 |
Tausch von Teilrechten in Vollrechte
Der Tausch von Teilrechten in Vollrechte und der entsprechende Rücktausch (nur zu Korrekturzwecken) sind in der Zeit vom 20. September 2021 bis zum 5. Oktober 2021 möglich.
Hierfür ist ein Wertpapierübertrag mit den TR-Ausprägungen 3 oder 4 zu nutzen.
Ausprägung 3: | Tausch von Teilrechten in Vollrechte |
Ausprägung 4: | Tausch von Vollrechten in Teilrechte |
Meldung der Aktionäre per Umschreibung
Die Gutschrift der Vollrechte erfolgt im Freien Meldebestand. Die aus der Zuteilung der Vitesco Technologies Group AG Namensaktie (ISIN DE000VTSC017) resultierenden Aktionäre sind in das Aktienregister der Gesellschaft zu melden. Entsprechende Umschreibungen (KVCU) können durch die Depotbanken in CASCADE-RS unter Verwendung des Umschreibungstyps „2“ („sonstige nicht aus Kauf“) ab dem 20. September 2021 in CASCADE-RS eingestellt werden.
Hinweise zur Meldung der Aktionäre in das Aktienregister können dem “Leitfaden für Banken zur Eingabe von Aktionärsdaten in CASCADE-RS“ entnommen werden (Anzufordern bei registeredshares@clearstream.com)
Rückvergütung
Für Umschreibungen, die in der Zeit vom 20. September 2021 bis 24. September 2021 weitergeleitet werden, berechnet die CBF einen verminderten Preis von 0,30 Euro je Posten. Die Kunden der CBF erhalten nach Ablauf des genannten Zeitraums eine entsprechende Rückvergütung.
Banken, denen es nicht möglich ist, die aus dem Spin-Off resultierenden initialen Umschreibungsaufträge im genannten Zeitraum bereitzustellen, können CBF per E-Mail darüber informieren. Die E-Mail ist an registeredshares@clearstream.com unter Angabe des Kontos und der Anzahl der noch später übermittelten Umschreibungen zu senden. Diese Nachfrist für die Rückvergütung endet am 1. Oktober 2021.
Hinweis zur Einreicherplanung
Aufgrund der Verarbeitungskapazitäten in CASCADE-RS sind Einreichungen ab einer Größenordnung von 10.000 Umschreibungen je Übertragung im Voraus mit dem Customer Service abzustimmen. Clearstream Banking behält sich vor, nicht abgestimmte File Transfers im Rahmen der Gesamtkoordination abzulehnen.
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1. Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500.