Vergabe und Akzeptanz von ISINs für Investmentfonds - Aktualisierung
Mit Wirkung zum
Montag, 26. März 2018
wird Clearstream Banking1 ihre Verfahren für die Vergabe von LU ISIN-Codes für Investmentfonds anpassen. Die neuen LU ISIN-Anträge, die an fundacceptance@clearstream.com gesandt wurden, gelten nur für die Vergabe eines ISIN-Codes.
Clearstream Banking in ihrer Funktion als National Numbering Agency (NNA) für Luxemburg vergibt ISIN-, CFI- und FISN-Codes für alle in Luxemburg registrierten Wertpapiere gemäß den ANNA-Richtlinien, und im Speziellen für in Luxemburg ansässige Investmentfonds und Unternehmen.
Clearstream Banking hat bisher geprüft, ob die neu zuvergegebenen LU ISINs unverzüglich für ihre Vestima-Pattform zulässig sind. Dies ist nicht mehr der Fall. Ab sofort kann eine Akzeptanz bei Clearstream Banking (einschließlich auf der Vestima-Plattform) nur noch von Fondsinvestoren beantragt werden.
Falls ein LU ISIN-Code für die Notierung an der luxemburgischen Börse vorgesehen ist, kann ein separater Antrag bei Clearstream Banking zur Abwicklung und zur Bewertung der Übertragbarkeit eingereicht werden.
Weitere Informationen
Weitere Einzelheiten zum neuen Verfahren finden Sie auf der Clearstream-Website.
Bei Fragen bzw. zur Beantragung weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an das Fund Acceptance-Team wie folgt:
E-Mail: fundacceptance@clearstream.com
LU ISIN Issuance/NNA Portal - Telefon: +353 21432 23393
Fund Acceptance - Telefon: +352 243-32872
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.