CSDR: Behebung von Abstimmungsdifferenzen

11.06.2018

Zur Umsetzung der Anforderungen der Central Securities Depositories Regulations (CSDR) setzt Clearstream Banking1 die notwendigen Maßnahmen ein, um Abstimmungsdifferenzen zu vermeiden und ergreift Schritte zu deren Behebung, sollten sie eintreten.

Hintergrund

Eine Abstimmungsdifferenz kann sich aus einer längeren Abwicklungsverzögerung aufgrund von Rückzahlungsaufträgen durch Vestima-Vertriebsbanken ergeben. Bei Rückzahlungsaufträgen, die durch eine Schlussnote (vom Auftragsempfänger) bestätigt wurden, muss die Vestima-Vertriebsbank eine Abwicklung instruieren (Lieferung von Aktien). Leider kommt es manchmal vor, dass die Vestima-Vertriebsbanken diese Abwicklungsinstruktion auf „Hold/Release“ setzen, was die Abwicklung für einen längeren Zeitraum nach hinten schiebt und die Abwicklung entsprechend insgesamt verzögert.

In diesen Fällen hat es Clearstream Banking mit einer Abstimmungsdifferenz zu tun (Differenz zwischen Beständen beim Registrar gemäß Handelsbestätigung und schwebenden Abwicklungsinstruktionen), die gelöst werden muss.

Auswirkungen auf Kunden

Die verbindlichen Dokumente von Clearstream Banking enthalten bereits Bestimmungen für solche Beschlüsse (CBL Kundenhandbuch Abschnitt 9.1), und zwar in Form eines von Clearstream Banking initiierten Kauf- und Abbuchungsprozesses.

Darüber hinaus kann eine Nichtbehebung der Differenz dazu führen, dass Clearstream unverzüglich strikte Maßnahmen gemäß den CSDR-Anforderungen ergreifen muss.

Weitere Informationen

Alle Einzelheiten zu CSDR entnehmen Sie bitte den Customer Readiness  Informationen auf der Clearstream Website.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Relationship Officer oder von Clearstream Banking Client Services.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation-Konten nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.