Einführung von CFF - Central Facility for Funds durch Clearstream
Clearstream Banking1 teilt mit, dass am 26. März 2007 die Einführung von Central Facility for Funds (CFF) erfolgt.
Die Post-Trade-Infrastruktur CFF dient der Steigerung der allgemeinen sowie der kostentechnischen Effizienz im Abwicklungsprozess für Investmentfondsanteile. CFF bietet Standard-Abwicklungsdienstleistungen auf Basis eines synchron strukturierten Austauschs von Geld und Wertpapieren zwischen Fund Distributors und Transfer Agents. Damit lässt sich das Risiko, das mit dem derzeitigen Verfahren einer getrennten Abwicklung von Geld- und Wertpapierinstruktionen verbunden ist, erheblich verringern.
Der CFF-Service ist vollständig in die bestehenden ICSD-Services für Abwicklung und Verwahrung integriert, die Clearstream Banking auf der Creation-Plattform anbietet. So können alle Kunden von dem neuen CFF-Service profitieren. Gleichzeitig bleiben ihnen die Vorteile einer vollständigen Integration ihrer Bestände an Investmentfondsanteilen in Anteile anderer Asset-Klassen erhalten.
CFF ermöglicht den teilnehmenden Transfer Agents eine deutlich einfachere und effizientere Verarbeitung. Ein neues Fund Issuance Account (FIA) und optimierte Abstimmungs- und Kommunikationsverfahren gewährleisten, dass die Abwicklung von Investmentfondsaufträgen über die Creation-Plattform vollständig auf das Fondsregister abgestimmt ist.
Kunden mit Investmentfondsanteilen auf ihrem CBL-Konto profitieren von einer schnelleren, rationelleren und konsistenteren Abwicklungsverarbeitung bei allen teilnehmenden Transfer Agents.
Der CFF-Service unterliegt den Bedingungen der Nebenvereinbarung "Central Facility for Funds Services - Side Agreement to the Clearstream Banking Luxembourg General Terms and Conditions".
Clearstream Banking geht davon aus, dass alle Luxemburger Transfer Agents sowie eine große Anzahl von Transfer Agents anderer Märkte an CFF teilnehmen werden.
Abgestufte Migration vom aktuellen ICSD-Service auf CFF
Nach Vereinbarung mit dem Transfer Agent wird Clearstream Banking die Migration der Investmentfondsanteile vom derzeitigen ICSD-Service auf den CFF-Service vornehmen. Der neue CFF-Service gilt für alle migrierten Investmentfondsanteile ab dem Migrationsdatum.
Die Migration wird jeweils so durchgeführt, dass der neue CFF-Service für einfach zu identifizierende Gruppen von Fonds anwendbar ist. Diese werden vom Transfer Agent festlegt. Beispiele für Gruppen:
- sämtliche von einem Transfer Agent verwalteten Fonds
- eine oder mehrere Fondsfamilien
- Serien von ähnlichen Fonds
Die Migration verschiedener Anteilsklassen des gleichen Fonds erfolgt stets zeitgleich. Clearstream Banking wird jede Migration von Investmentfondsanteilen auf CFF mit ausreichender Vorlaufzeit ankündigen und die Liste der in der jeweiligen Migration enthaltenen ISINs veröffentlichen. Auf der Clearstream Banking-Website wird eine Code-Liste veröffentlicht. Dieser Liste ist zu entnehmen, ob einzelne Investmentfondsanteile in CFF verfügbar sind.
Für den Migrationsprozess selbst müssen Clearstream Banking-Kunden keine Maßnahmen ergreifen. Alle erforderlichen Positionsüberträge werden direkt von Clearstream Banking, dem Transfer Agent und gegebenenfalls der Lagerstelle vorgenommen.
Ab dem Migrationsdatum gelten eine Reihe von Verfahrensanpassungen. Diese sind von allen Clearstream Banking-Kunden zu berücksichtigen, die entweder Bestände auf ihren Konten halten oder auf CFF migrierte Investmentfondsanteile abwickeln wollen.
Die neuen CFF-Verfahren sind für alle teilnehmenden Transfer Agents gleich und gelten für alle auf CFF migrierten Investmentfondsanteile.
Verfahrensanpassungen für auf CFF migrierte Investmentfondsanteile
Abwicklungskonto des Transfer Agent
TDer Tranfer Agent verwendet für seine Abwicklungen in CFF ein neu geschaffenes Fund Issuance Account (FIA). Clearstream Banking-Kunden müssen dieses Konto für alle Abwicklungen von migrierten Investmentfondsanteilen mit dem Transfer Agent nutzen. Das derzeit von dem Transfer Agent für den ICSD-Service verwendete Konto kann nach der Migration der Anteile auf CFF nicht länger verwendet werden.
Format und Inhalt der Abwicklungsinstruktionen bleiben unverändert. Das FIA erfüllt auf der Creation-Plattform die Funktion eines normalen Abwicklungskontos. Die Abwicklung erfolgt auf Basis von Instruktionen zur Einlieferung (MT543) und Auslieferung (MT541) gegen Zahlung, wozu passende Kontrahenteninstruktionen erforderlich sind.
Für Teilnehmer des Dienstes zur automatischen Auftragsweiterleitung Vestima+, die die "locked in"-Funktion verwenden, wird die Kontoänderung automatisch in den generierten Abwicklungsinstruktionen vorgenommen.
Das FIA ist ein vollständig integrierter Bestandteil der bestehenden internationalen Abwicklungsdienstleistungen von Clearstream Banking. Abwicklungen über die "Bridge" bei Euroclear Bank bleiben unverändert.
Überträge über das FIA
Kunden können über den Transfer Agent Positionen von Kontrahenten außerhalb von Clearstream Banking erhalten ("Transfer-In") und Positionen an Kontrahenten außerhalb von Clearstream Banking liefern ("Transfer-Out").
Der Transfer Agent wickelt sämtliche Transfers-In/Out über das FIA auf der Creation-Plattform ab. Der Place of Settlement bleibt unverändert (CEDELULL). Transfer-In
- Kunden senden eine Instruktion zur Einlieferung frei von Zahlung (MT540) an ihr Konto, wobei das FIA als Kontrahentenkonto angegeben wird. Die Instruktion entspricht in Format und Inhalt dem Clearstream Banking-Standard.
- Auf Basis der von dem Kontrahenten erhaltenen Instruktion schickt der Transfer Agent eine Instruktion zur Auslieferung frei von Zahlung (MT542) an das FIA, wobei das Kundenkonto als Kontrahent angegeben wird.
- Bei erfolgreichem Matching führt Clearstream Banking am beantragten Abwicklungsdatum die Transaktion durch und schreibt die Investmentfondsanteile dem Kundenkonto gut.
Transfer-Out
- Kunden senden eine Instruktion zur Auslieferung frei von Zahlung (MT542) an ihr Konto, wobei das FIA als Kontrahentenkonto angegeben wird. Die Instruktion entspricht in Format und Inhalt dem Clearstream Banking-Standard.
- Auf Basis der von dem Kontrahenten erhaltenen Instruktion schickt der Transfer Agent eine Instruktion zur Einlieferung frei von Zahlung (MT540) an das FIA, wobei das Kundenkonto als Kontrahent angegeben wird.
- Bei erfolgreichem Matching führt Clearstream Banking am beantragten Abwicklungsdatum die Transaktion durch und bucht die Investmentfondsanteile von dem Kundenkonto ab.
Die Abwicklung von Transfers-In/Out über das FIA basiert ausschließlich auf dem Matching von Instruktionen des Clearstream Banking-Kunden und des Transfer Agent: Die Investmentfondsanteile werden dem Konto des Clearstream Banking-Kunden ausschließlich bei erfolgreicher Abwicklung der Instruktionen gutgeschrieben bzw. von diesem abgebucht.
Hinweis: Clearstream Banking empfiehlt dringend, in den Abwicklungsinstruktionen für alle Transfers-In/Out über das FIA Angaben zum zugrunde liegenden Endbegünstigten zu machen. Dies erleichtert dem Transfer Agent die Verarbeitung von Transaktionen und vermeidet unnötige Verzögerungen bei der Durchführung. Allerdings ist die Angabe von Informationen zum Endbegünstigten nicht obligatorisch.
Überträge zwischen Konten bei Clearstream Banking
Kunden können Positionen in Investmentfondsanteilen zwischen Konten bei Clearstream Banking übertragen. Auch eine Abwicklung über die "Bridge" bei Euroclear Bank ist möglich.
Kunden können zwischen Überträgen frei von oder gegen Zahlung wählen.
Zur Durchführung eines Übertrags zwischen Konten muss Clearstream Banking die erforderlichen Instruktionen zur Auslieferung frei von Zahlung (MT542) bzw. gegen Zahlung (MT543) von dem liefernden Konto erhalten, die jeweils den Instruktionen zur Einlieferung frei von Zahlung (MT540) bzw. gegen Zahlung (MT541) des Empfängerkontos entsprechen. Die Instruktionen entsprechen in Format und Inhalt dem Clearstream Banking-Standard.
Einseitige Transaktionen, für die kein Matching erforderlich ist, werden von Clearstream Banking nicht angenommen.
Clearstream Banking führt die Überträge aus, sobald das Matching erfolgreich war und das beantragte Abwicklungsdatum eintritt.
Der Transfer Agent wird regelmäßig über alle Überträge zwischen Clearstream Banking-Konten unterrichtet, damit er seinen Verpflichtungen in Bezug auf den Investmentfonds nachkommen kann.
Hinweis: Clearstream Banking empfiehlt dringend, in den Abwicklungsinstruktionen für alle Überträge zwischen Clearstream Banking-Konten Angaben zum zugrunde liegenden Endbegünstigten zu machen. Dies erleichtert den Transfer Agents die Verarbeitung. Allerdings ist die Angabe von Informationen zum Endbegünstigten nicht obligatorisch.
Ansprüche in Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen
Clearstream Banking und der Transfer Agent haben sich auf ein Verfahren geeinigt, durch das Clearstream Banking umgehend über Änderungen von Positionen im Fondsregister ("Gehandelte Positionen") informiert wird, deren Abwicklung über das FIA ansteht.
Mit Hilfe dieser Information des Transfer Agent kann Clearstream Banking auf Basis der abgewickelten Positionen und ausstehenden Abwicklungen Ansprüche in Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen berechnen.
Kunden erhalten diese Informationen zu mit Ansprüchen verbundenen Beständen als Teil der Standardinformationen für Kapitalmaßnahmen.
1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf die Clearstream Banking AG mit eingetragenem Firmensitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen in Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter Nummer HRB 7500 (CBF) als auch auf Clearstream Banking, société anonyme mit eingetragenem Firmensitz 42, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg und eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter Nummer B-9248 (CBL).