Grenzüberschreitende Abwicklung in T2S: „Already matched“-Instruktionen
Allgemeine Einführung: Was sind „already matched"-Instruktionen?
Bei Instruktionen mit dem Kennzeichen „already matched“ wird der Matching-Vorgang als vorausgesetzt übersprungen, indem nur Lieferung oder Erhalt erfasst und die passende Gegeninstruktion auf dem Konto des Kontrahenten automatisch erzeugt wird. Der Service wird nur zwischen Konten des gleichen Inhabers oder Akteuren mit entsprechenden Vollmachten angeboten (zum Beispiel Dienstleister oder zentrale Kontrahenten [„Central Counterparties“, CCPs], die über Vollmachten der Kontoinhaber verfügen)1.
Leistungsumfang des T2S-Services für grenzüberschreitende „already matched“-Instruktionen
TARGET2-Securities (T2S) ermöglicht eine „already matched“-Abwicklung auch grenzüberschreitend („cross-border“) zwischen europäischen Zentralverwahrern auf T2S („T2S In-CSDs“), die miteinander verbunden sind und die grenzüberschreitende „already matched“-Abwicklung anbieten, so auch die Clearstream Europe AG (CEU). Daher können CEU-Kunden – unabhängig von ihrer Anbindung an T2S (Indirectly Connected Participant [ICP] oder Directly Connected Participant [DCP]) – von diesem T2S-Abwicklungsprozess profitieren.
Der Leistungsumfang umfasst die folgenden Instruktionstypen:
- Frei von Zahlung („Free of Payment, FoP“)
- Gegen Zahlung („Delivery versus Payment, DvP“)
mit der Abwicklungswährung Euro und - Zahlungen ohne Lieferung („Payment Free of Delivery, PFoD“),
die zum Beispiel aus einem Netting resultieren.
Für die Abwicklung von grenzüberschreitenden Instruktionen mit dem Kennzeichen „already matched“ sind die von den betroffenen T2S In-CSDs auf T2S geltenden Validierungsregeln unabhängig voneinander gültig. Werden eine oder mehrere Kriterien nicht erfüllt, wird die Instruktion abgewiesen oder blockiert. Eine blockierte Instruktion muss von der Partei storniert werden, die die Lieferung instruiert hat.
T2S-Rechte für grenzüberschreitende „already matched“-Instruktionen
Um sicherzustellen, dass alle T2S-Akteure, die diesen Service nutzen, dazu bevollmächtigt sind, hat T2S ein eigenes Rechtemanagement für diese spezifischen Instruktionen geschaffen. Kunden und ihre Kontrahenten müssen die T2S In-CSDs über ihre Absicht informieren, bereits gematchte grenzüberschreitende Instruktionen zu senden oder zu erhalten, damit beide CSDs die erforderlichen Vollmachten („Powers of Attorney“, PoA) auf T2S einrichten können. Die PoA kann für eine „T2S Party“ oder für ein „T2S Securities Account“ (SAC) eingerichtet werden. CEU richtet die Rechte prinzipiell nur auf SAC-Ebene ein.
Die Rechte („privileges“)
- geben der instruierenden Partei die Vollmacht („PoA taker“), über „already matched“-Instruktionen auf definierten Konten bei einem der miteinander verbundenen CSDs automatisch Gegeninstruktionen auf den Kontrahentenkonten bei dem anderen CSD auszulösen.
- bestätigen die Vollmacht, die der Kontrahent („PoA giver“) der instruierenden Partei erteilt, Gegeninstruktionen auf seinen Konten automatisch aufsetzen zu lassen.2
Daher existieren zwei Formulare zum Aufsetzen der T2S-„already matched cross-border“-Rechte (siehe Anhänge): eines für instruierende Parteien („initiator“ und „PoA taker“) und eines für instruierte Parteien („acceptor“ und „PoA giver“).
CEU-Prozesse zum T2S-Service für grenzüberschreitende „already matched“-Instruktionen
CEU erteilt, ändert oder löscht die entsprechenden Rechte auf der T2S-Plattform für den das Formular einreichenden Kunden. Dafür benötigt CEU die Vorlage des korrespondierenden Formulars, das vom Kontrahenten bei seinem T2S In-CSD eingereicht wurde. Reicht ein Kunde bei CEU ein Formular als instruierende Partei („initiator“) ein, muss er zur Kontrolle das Formular als instruierte Partei („acceptor“) vorlegen, das der Kontrahent bei dem verbundenen T2S In-CSD eingereicht hat (bzw. umgekehrt).
Wegen der individuellen Implementierungsverfahren der einzelnen CSDs ist es erforderlich, dass vor der Nutzung der Funktionalität in Produktion ein Test in der T2S-Testumgebung („T2S Pre-Production Environment“, UTEST) durchgeführt werden muss. Sobald die Berechtigungen in der Test- und/oder Produktionsumgebung eingerichtet sind, haben Kunden die Möglichkeit, „already matched“-Instruktionen gegenüber einem anderen T2S In-CSD einzustellen oder eingestellt zu bekommen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die mit CEU verbundenen T2S In-CSDs, die derzeit die „already matched“-Funktionalität für grenzüberschreitende Abwicklung anbieten:
T2S In-CSD | CSD BIC | Counterparty CSD Account bei CEU | Omnibus Account | Mirror Account |
Euroclear Belgium (ESES) | CIKBBEBBXXX | 4704000 | 7225000 | 4498000 |
Euroclear France (ESES) | SICVFRPPXXX | 4702000 | 4500000 | |
Euroclear Netherlands (ESES) | NECINL2AXXX | 4703000 | 4499000 | |
Iberclear | IBRCESMMXXX | 4710000 | 4609000 | 4504000 |
Interbolsa | IBLSPTPPXXX | 4722000 | 4604000 | 4506000 |
Euronext Securities Milan (ESM)a | MOTIITMMXXX | 4701000 | 7581000 | 4851000 |
National Bank of Belgium (NBB) | NBBEBEBB216 | 4714000 | Nicht aufgesetzt | 4507000 |
a. ESM bietet diesen Service nur an, wenn der ESM-Kontrahenten von instruierenden CEU-Kunden als DCP an T2S angebunden ist.
----------------------------------------------------------
1. Wenn der Dienstleister oder der CCP über eine Vollmacht sowohl für das liefernde als auch für das erhaltende Konto verfügt, müssen Dienstleister oder CCP in den Instruktionen gar nicht in Erscheinung treten.
2. Die T2S-Rechte als „PoA taker“ (instruierende Partei) und „PoA giver“ (instruierte Partei) für grenzüberschreitende Instruktionen mit dem Kennzeichen „already matched“ sind nicht identisch mit der allgemeinen Vollmacht, die ein Kontoinhaber einer anderen Partei (zum Beispiel einem Dienstleister oder einem CCP) erteilt, Instruktionen auf seinen Konten aufzusetzen. Wenn ein CCP auf dem Konto seines Kunden bei einem anderen T2S In-CSD eine Instruktion gegen sein CCP-Konto bei CEU aufsetzt, ist er in T2S „PoA giver“ für grenzüberschreitende Instruktionen mit dem Kennzeichen „already matched“ (instruierte Partei), aber gegenüber seinem Kunden aufgrund der allgemeinen Vollmacht zur Instruktionserteilung eine bevollmächtigte Partei (englisch „PoA taker“).