Mit
sofortiger Wirkung
hat Clearstream Banking1 im Rahmen ihrer kontinuierlichen Bemühungen, ihren Kunden marktführende Dienstleistungen anzubieten, die Devisenhandelsdienste für Wertpapier-Abwicklungsinstruktionen erweitert und bittet Sie, per MT299-Nachricht versandte Devisenhandelsinstruktionen in einem Standardformat zu senden.
Erweiterung von Devisenhandelsdiensten bei Wertpapier-Abwicklungsinstruktionen
Dieser Dienst ermöglicht Kunden, den Valutatag des Devisengeschäfts mit
dem gewünschten Abwicklungsdatum der Wertpapierinstruktion zu synchronisieren. Kunden können die Konvertierung der Währung des zugrunde liegenden Abwicklungsgeschäfts beantragen, wenn die Währung für die Devisenhandelsdienste bei Clearstream Banking zugelassen ist und die ausgewählte Basiswährung für Devisenhandelsdienste ohne Einschränkungen zugelassen ist.2
Per MT299-Nachricht versandte Devisenhandelsinstruktionen
Um eine ordnungsgemäße und zeitnahe Abwicklung der per MT299-Nachricht eingegangenen Kundeninstruktionen zu garantieren, empfiehlt Clearstream, wenn eine MT299-Instruktion (z. H. von Forex) für die Instruktion eines Devisengeschäfts auf Einzelfallbasis (nicht automatisch) verwendet wird, diese im Standardformat erfolgen sollte, wie im nachfolgenden Beispiel dargestellt.
Beispiel für eine Devisenhandelsinstruktion:
| Konto | 12345 |
| Betrag/Währung | 1.000.000,00 USD |
| Aktion Kauf/Verkauf | Kauf |
| Angeforderter Valutatag | 30.10.2015 |
| Gegenwährung | EUR |
Weitere Informationen
Das Customer Handbook wurde zur Darlegung dieser Änderungen aktualisiert.
Weitere Informationen zu unseren Produkten und Dienstleistungen erhalten Kunden beim Clearstream Banking Client Services oder ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.
2. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Kundenhandbuch.