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Island: Liberalisierung von Kapitalkontrollen – Neue Auswirkungen Teil 1: Barmittel und Hinterlegungsbescheinigungen der isländischen Zentralbank

Liquidity Solutions | Settlement

Reference

Code
A17098
Service level
CBL
Last Updated
30.06.2017
This page contains Governing Information.

Bezugnehmend auf unsere Kundenmitteilung A16156 vom 24. Oktober 2016 und Kundenmitteilung A17080 vom 24. Mai 2017 möchte Clearstream Banking1 ihre Kunden über die Auswirkungen der jüngsten Entwicklungen am isländischen Markt bezüglich der Aufhebung der Kapitalkontrollbeschränkungen informieren, die für Offshore-Barmittel in Isländischer Krone gelten.

Die nachfolgend beschriebenen Änderungen werden sofort wirksam.

Hintergrund

Am 21. Mai 2016 verabschiedete das isländische Parlament ein Gesetz zur Behandlung von Vermögenswerten mit einem Nennwert in Isländischer Krone, die besonderen Beschränkungen unterliegen. Das Gesetz Nr. 37/2016 („Das Gesetz“) regelt die Behandlung von Vermögenswerten mit einem Nennwert in Isländischer Krone, die besonderen Einschränkungen unterliegen. Inzwischen wurden mehrere Änderungen vorgenommen, die die Marktentwicklung bezüglich der Liberalisierung der Kapitalkontrolle unterstützen und fördern.

Die jüngste Entwicklung wurde mit den neuen Bestimmungen zum Devisenhandel durchgesetzt, die durch die isländische Zentralbank am 12. März 2017 sowie mit dem letzten Kaufangebot der isländischen Zentralbank für Offshore-Assets in Kronen gegen EUR zu 137,50 ISK/EUR veröffentlicht wurden. Gleichzeitig wurde erneut mit der Herausgabe von Onshore-Wertpapieren begonnen, die nicht den besonderen Einschränkungen gemäß dem Gesetz unterliegen.

In Folge dessen hat sich Clearstream Banking dafür entschieden, ihre Dienste entsprechend anzupassen.

Auswirkungen auf Kunden

Clearstream Banking reaktiviert die Verarbeitung von Onshore-Bargeschäften in ISK, für die keine Kapitalkontrollbeschränkungen gelten.

Um die getrennte Führung von Onshore- und Offshore-Bargeschäften in ISK zu ermöglichen und zugrundeliegende Ausnahmen, die von der isländischen Zentralbank vorgesehen sind, zu unterstützen, gelten für Onshore-Barmittel in ISK bzw. Offshore-Bargeschäfte besondere Verfahren.

Gleichzeitig wird Clearstream Banking die Offshore-Barüberträge in ISK für die Konvertierung in CBI2016 (auch bekannt als Hinterlegungsbescheinigungen (Certificates of Deposit; CDs), die unter der ISIN IS0000027068 herausgegeben werden) nicht mehr unterstützen. Deshalb werden Überträge von Offshore-Bargeldbeständen in ISK von Clearstream Banking nicht mehr akzeptiert.

In den vergangenen Monaten wurden aufgrund zahlreicher Auktionen und Kaufangebote durch die isländische Zentralbank, die als Anreiz für Inhaber von Offshore-Beständen in ISK dienen, die Investitionen zu beenden, Kunden von Clearstream Banking aktiv unterstützt, um ihre Offshore-Barbestände in ISK auf einem CBL-Konto abzuwickeln und weitere Kaufangebote durch die isländische Zentralbank zu nutzen und in CBI2016 zu konvertieren. Somit hatten alle Kunden von Clearstream Banking die Gelegenheit, ihre Offshore Barbestände in ISK zu clearen. Gemäß der neuen Dynamik am isländischen Markt konzentriert sich Clearstream nun auf die bevorstehenden Onshore-Geschäfte in ISK.

Das Abheben von Offshore-Barmitteln in ISK ist nun gemäß und im Rahmen der Beschränkungen durch Artikel 12 des Gesetzes gestattet.

Dienste für Onshore-Barmittel in ISK

Geldübertragung

Das Dienstleistungsangebot von Clearstream Banking über Onshore-Assets in Isländischer Krone wurde reaktiviert, deshalb gelten die seit Mai 2016 geltenden Aktivitätsbeschränkungen nicht mehr. Der Zugang zu Geldkonten in ISK ist ab sofort reaktiviert, aber ausschließlich auf Onshore-Hinterlegungen in ISK beschränkt. Nähere Einzelheiten zur Bargeldabwicklung erfahren Kunden von Clearstream Banking im Creation Link Guide - Island.

Erträgnisse

Clearstream Banking führt die Standardverfahren für Erträgnisse wieder ein, wie im Kundenhandbuch beschreiben und wie vor der Anwendung der Beschränkungen vom Mai 2016 gültig: Erträgnisse aus Onshore-Wertpapieren mit Nennwert in ISK werden automatisch verarbeitet. Die Geldmittel werden nach Abzug der geltenden Quellensteuern und nach Zahlungseingang bei der Geldkorrespondenzbank von CBL zum gleichen Wert gutgeschrieben, wie bei Clearstream Banking eingegangen.

Infolgedessen stehen die Geldguthaben in ISK den Kunden auf ihrem Geldkonto zur Verfügung und unterliegen nicht den Kapitalkontrollbeschränkungen.

Dienste für Offshore-Barmittel in ISK

Offshore-ISKs sind isländische Kronen gemäß dem Gesetz, z. B.:  

  • Der Verkauf von beschränkten Wertpapieren (Gesetz 37 2016) führt zur Einschränkung von ISK.
  • CBI2016 (ISIN IS0000027068) wird als Offshore-ISK klassifiziert.
  • Fonds, die von beschränkten Konten in ISK übertragen werden, gelten als Offshore-ISK (die beschränkten Konten erkennt man durch die Zahl 21 an siebter und achter Stelle der IBAN).

Allgemein gilt, und sofern nicht explizit durch CBI autorisiert, dass Offshore-Bargeldbestände in ISK auf einem „beschränkten“ Geldkonto bei der isländischen Zentralbank gehalten werden müssen.

Kunden von Clearstream Banking ist es nicht gestattet, Offshore-Bargeldbestände in ISK auf dem Geldkonto bei uns zu halten.

Geldübertragung

Am 13. Juni 2016 wurden alle Geldguthaben in ISK in CBI2016 konvertiert, die die isländische Zentralbank für eine getrennte Führung von Offshore-Assets in Kronen aufgelegt hat. Seitdem werden Offshore-Bargeldbestände in ISK von Clearstream Banking nicht mehr akzeptiert.

Ebenso ist die Aus- und Einlieferung von ISK-Barmitteln sowie die Abwicklung gegen Zahlung in ISK nicht mehr möglich.

Bargeldübertragung über CBI2016

Die Bargeldübertragung per CBI2016 wird nicht unterstützt.

Barerträgnisse

Der Eingang von Offshore-Bargeld in ISK aus Erträgnissen von Offshore-Wertpapieren in Kronen wird systematisch in CBI2016 konvertiert. Der Wechselkurs wird von CBI vorgegeben und das Ergebnis nach der Umrechnung wird dem entsprechenden Kundenkonto zeitnah gutgeschrieben und nicht in bar ausbezahlt.

Die Liste der am Markt verfügbaren Offshore-Wertpapiere mit Nennwert in ISK erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Zur Identifizierung der Offshore-Assets in Kronen wird auf die Definition durch das Gesetz verwiesen.

Hinterlegungsbescheinigung (CBI2016)

Wertpapierübertrage

Ein Übertrag der Offshore-Wertpapiere in Kronen zwischen beschränkten Konten ist gestattet, wenn der Endbegünstigte sich nicht ändert. Kunden von Clearstream Banking, die solche Überträge instruieren wollen, müssen eine Instruktion frei von Zahlung per MT540/542-Mitteilung, Xact Xact Web Portal oder CreationOnline-Äquivalent bis 15:00 Uhr MEZ mit einem der folgenden Bezeichnungen senden: 

  • ART 11.1, IBAN ISxxxxxx21xxxxxxxxxxxxxxxx (wenn CBI2016 auf ein ISK-beschränktes Geldkonto übertragen werden soll)
  • Eingangskonto für eingeschränkte Wertpapiere (bei einem Übertrag zwischen Wertpapierkonten)
  • CBI2016 Übertrag (bei einem Übertrag zwischen Wertpapierkonten). 

Barauslieferung per Übertrag von CBI2016

Artikel 12 des Gesetzes zur Behandlung von Vermögenswerten mit Nennwert in Kronen, die besonderen Einschränkungen unterliegen, besagt, dass begünstigte natürliche Personen von Offshore-Assets in Kronen gemäß Artikel 2, Eintrag 1(a) des Gesetzes autorisiert sind, Gelder vom Konto, das besonderen Einschränkungen unterliegt, abzuheben, wenn die involvierten Fonds durchgehend seit 28. November 2008 gehalten werden. Diese Abhebung unterliegt einer kombinierten Einschränkung von 100.000.000 ISK pro Kalenderjahr und muss vorab von der isländischen Zentralbank genehmigt werden.

Kunden von Clearstream Banking, die eine Abhebung von Geldern zu den oben genannten, durch das Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen instruieren wollen, müssen Clearstream Banking mit einer Auslieferung frei von Zahlung über eine MT542-Mitteilung, das Xact Web Portal bzw. CreationOnline-Äquivalent und mit einer Vorankündigung eines ISK-Äquivalents auf ihrem Geldkonto instruieren. Alle nachfolgend genannten Zusatzinformationen müssen bei der Auslieferung frei von Zahlung angegeben werden:

  • :95Q::REAG//SISLISREXXX;
  • Text: „Art 12“ und der Bestätigungscode von der isländischen Zentralbank.

Beispiel: Art 12 1610259

Statuszusammenfassung der Geldaktivitäten

Onshore-Bargeld in ISK

Wertpapier und Instruktionsart

Status

1. Auslieferung von ISK durch CBL

Erlaubt

2. Einlieferung von ISK durch CBL

Erlaubt

3. Übertrag von ISK innerhalb CBL

Erlaubt

Offshore-Bargeld in ISK, einschl. CBI2016

Wertpapier und Instruktionsart

Status

Prozessergebnis und Anmerkungen

1. Auslieferung von ISK durch CBL

Nicht erlaubt

Ausnahme besteht a

2. Einlieferung von ISK bei CBL, ausschl. Erträgnisse

Nicht erlaubt

2bis. Einlieferung von ISK-Erträgnissen

Über CBI2016 möglich

Systematische Umwandlung in CBI2016
Gutschrift von CBI2016 auf „Best-Effort-Basis“

3. Übertrag von ISK innerhalb CBL

Nicht erlaubt

 

 

 

a Ausnahme von der isländischen Zentralbank gestattet

Status

Formatanforderungen

1a. Barabhebung per Zahlungsanweisung gemäß Artikel 12 des Gesetzes

Erlaubt

Standard MT542 oder Xact/COL-Äquivalent
Text: ART 12 und Bestätigungscode von der isländischen Zentralbank; z. B.„ART 12 1610259“
Annahmefrist:
14:00 Uhr MEZ

Haftungsausschluss

Kunden von Clearstream Banking nehmen hiermit zur Kenntnis und verpflichten sich dazu, Clearstream Banking schadlos zu halten gegenüber allen Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), Kosten, Strafzahlungen, Verlusten, Schäden, Gerichtsurteilen, Gerichtsverfahren oder anderen Verbindlichkeiten, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde das Bargeld in ISK, das im Widerspruch zu den oben genannten Leistungsbeschreibungen bzw. zu den Bestimmungen zur getrennten Führung gemäß dem Gesetz steht, übertragen hat.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie beim Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.

2. Bitte beachten Sie den Abschnitt „Compliance and Disclosure duty“.