Luxemburg: Erinnerung: Immobilisierung von Inhaberaktien und -anteilen, die von Luxemburger Gesellschaften emittiert wurden
Ergänzend zu den Kundenmitteilungen A14178 vom 22. Dezember 2014 und A14138 vom 30. Oktober 2014 möchten wir Sie nochmals über die Verpflichtungen von Haltern hinsichtlich der kommenden zweiten Frist bezüglich des Luxemburger Gesetzes zur Immobilisierung von Inhaberaktien und -anteilen, die durch Luxemburger Unternehmen herausgegebenen wurden (das „Gesetz“), erinnern.
18. Februar 2016
Wir möchten Sie daran erinnern, dass jeder Halter seine Inhaberaktien/-anteile bis 18. Februar 2016 bei der Verwahrstelle einreichen muss, die im Sinne des Gesetzes und gemäß den Gesetzesanforderungen handelt. Alle Aktien/Anteile, die nicht bis zum 18. Februar 2016 bei dieser Verwahrstelle immobilisiert wurden, werden vom Emittenten storniert und die Halter verlieren ihre Rechte als Aktionäre/Anteilseigner.
Gemäß unserer Rechtsauslegung des Gesetzes, basierend auf der mit dem Luxemburger Gesetzesentwurf 6625 veröffentlichten Erläuterung und der Pressemitteilung des CSSF 15/16:
- Die Wertpapiere, die in einem anerkannten Wertpapierabwicklungssystem gehalten werden, und im Book-Entry-Verfahren getätigte Überträge gelten im Sinne des Gesetzes bereits als immobilisiert.
- Wenn Inhaberaktien und -anteile weiterhin von CBL bzw. CBF gehalten werden, müssen die Emittenten oder unsere Kunden bezüglich dieser Bestände keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Bitte beachten Sie, dass nach dem 18. Februar 2016 und gemäß den Gesetzesanforderungen alle physischen Lieferungen der Inhaberaktien/-anteile an/von den Tresorräumen von Clearstream Banking1 beschränkt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über den Markt erfahren Sie in folgenden Quellen:
- Offizielle Dokumente (nur in Französisch)
- Publikation der ABBL (in Französisch und Englisch)
- Pressebericht der CSSF (in Französisch und in Englisch)
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.