Clearstream Banking1 möchte ihre Kunden über die Änderungen durch die argentinische Zentralbank (Rundschreiben „A“ 5850 und Beschluss 3/2015) bezüglich der Devisenbestimmungen informieren, die für ausländische Investoren in Argentinien gelten.
Mit Wirkung zum
17. Dezember 2015
wurden die Änderungen zur Rückführung von Fonds und Barreservenanforderungen für in Argentinien aufgelegte Fonds wie folgt eingeführt:
- Neue Portfolio-Anlagen, die in Argentinien am 17. Dezember 2015 und danach aufgelegt wurden, können unbegrenzt zurückgeführt werden, solange der ausländische Investor bestimmte Bedingungen erfüllt; und
- Die Barreservenanforderung von 30 % für in Argentinien aufgelegte Fonds (laut Rechtsverordnung 616/05) ist nicht mehr wirksam.
Auswirkungen auf Kunden
Da Clearstream Banking diese Dienste derzeit nicht anbietet, sind Kunden davon nicht betroffen.
Das Rückführungsverfahren von Clearstream Banking für Transaktionen, die unter die Ausnahmeregelung der Rückführungsgrenze fallen, bleiben unverändert und weiterhin gültig. Auf Anfrage können Kunden Argentinische Pesos (ARS) gemäß dem bestehenden Verfahren in US-Dollar (USD) konvertieren lassen. Bitte lesen Sie die Kundenmitteilung A15125 vom 29. Juni 2015, in der dieses Verfahren beschrieben wird, und den Creation Link Guide - Argentina.
Clearstream Banking wird weiterhin die Bestimmungen der Zentralbank über ihre Geldkorrespondenzbank vor Ort, die Citibank Argentina N.A. in Buenos Aires, beobachten und ihre Kunden über alle bedeutsamen Veränderungen informieren.
Weitere Informationen
Der Creation Link Guide - Argentinien wurde um die zusätzlichen Informationen zu diesen neuen Maßnahmen ergänzt.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.