USA: Asset Services: Verbesserung der STP-Bearbeitung hinsichtlich des Artikels 302 des US-Steuergesetzes (Internal Revenue Code)
Ergänzend zur Kundenmitteilung A15186 vom 25. September 2015 möchte Clearstream Banking1 Kunden darüber informieren, dass mit
sofortiger Wirkung
Clearstream Banking Verbesserungen bezüglich der Bearbeitung von Kapitalmaßnahmemitteilungen für den US-amerikanischen Markt umsetzen wird, um diese effizienter zu gestalten und Kunden Vorteile der STP-Bearbeitung zukommen zu lassen.
Diese Systemverbesserung erfolgt als Reaktion auf Nachfragen seitens der Kunden und stellt einen Bestandteil des kontinuierlichen Engagements von Clearstream Banking für zeitnahe und erstklassige Kundendienstleistungen dar.
Auswirkungen auf Kunden
Bei allen Kapitalmaßnahmen wird der folgende Text („ADTX“) aus dem Text der Mitteilung gelöscht:
„Cash payments may be subject to the tests set out under Section 302 of the Internal Revenue Code (IRC). Payments to foreign persons can be treated as taxable distribution subject to 30 percent (or lower treaty rate) withholding unless the required event certifications are provided by all beneficial owners.“ („Geldzahlungen können den wie in Artikel 302 des US-Steuergesetzes beschriebenen Tests unterliegen. Zahlungen an ausländische Personen können als zu versteuernde Ausschüttungen, die einer Quellensteuer von 30 Prozent (oder dem niedrigeren Satz des Abkommens) unterliegen, behandelt werden, es sei denn, die erforderlichen Zertifizierungen für die Kapitalmaßnahme werden von allen Endbegünstigten vorgelegt.“)
Wann immer Artikel 302 des US-Steuergesetzes zur Anwendung kommt, werden Kunden darüber in der Steuermitteilung in Kenntnis gesetzt, sobald die Informationen Clearstream zur Verfügung steht.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen über Artikel 302 können in den Tax FAQ, die entsprechend auf der Clearstream-Website aktualisiert werden, nachgelesen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.