Announcement

USA: Verbesserung der Ausschüttungen mit Optionen auf geschlossene Investmentfonds - Revision

Custody | USA

Reference

Code
A16129
Service level
CBL
Last Updated
29.08.2016

Diese Kundenmitteilung, die ursprünglich am 29. August 2016 veröffentlicht wurde, wurde erneut aktualisiert, um die Standardoptionsmöglichkeiten zu aktualisieren. Die Änderungen wurden markiert.

Mit

sofortiger Wirkung

werden Ausschüttungen mit Optionen auf DTC-zugelassene geschlossene Investmentfonds (mit Verwahrstelle DTCYUS33XXX) Kunden von Clearstream Banking1 mit entsprechenden Beständen als einzige Kapitalmaßnahme „Wahldividendenmaßnahmen“ (bisher in zwei Kapitalmaßnahmen) mitgeteilt, wobei die Standardoption abhängig vom Emittenten variieren kann (bisher war die Standardoption Bargeld). Diese Kapitalmaßnahmen werden den Kunden als obligatorische Maßnahmen mit Option mitgeteilt, um sich an die Marktpraxis vor Ort anzupassen.

Meldungen und Bestätigungen zu Kapitalmaßnahmen

Clearstream Banking wird alle neuen Ausschüttungen mit Optionen für den US-amerikanischen Markt, die vom Markt für alle relevanten Instrumente eingehen, ankündigen und verarbeiten. Diese Kapitalmaßnahmen werden den Inhabern als obligatorische Maßnahmen mit Optionen wie folgt mitgeteilt:

 

Dividendenoption

Kapitalmaßnahmentyp

22F::CAEV//DVOP

Kapitalmaßnahmen-Kennziffer

22F::CAMV//CHOS

Option

CASH und SECU

Standardoption

Variiert

Wichtiger Hinweis:

Es werden nur Kapitalmaßnahmen auf diese Weise gemeldet, durch die Clearstream Banking und die Inhaber instruieren dürfen.

Instruktionsoptionen für Aktionäre

Ausschüttungen mit Optionen enthalten die folgenden Optionen:

  • CASH, zum Erhalt der Gelderlöse, oder
  • SECU, zum Erhalt der Aktien in Folge einer neuen Aktien-Kapitalbildung im Umtausch gegen die Dividende (d. h. Dividende mit Option) bzw. als Folge einer Reinvestition am Markt durch den Emittenten in zusätzliche Aktien der emittierenden Gesellschaft (d. h. Dividenden-Reinvestition).

Die Standardoption variiert, falls vom Inhaber bis zur Frist keine Instruktion eingeht, abhängig vom Emittenten, der die Kapitalmaßnahme auslöst.

Formate des Reportings und der Instruktionsnachrichten   

Spezifikationen zu den Nachrichtenformaten erhalten die Kunden in den Connectivity Manuals.

Gebühren

Details bezüglich der Gebühren entnehmen Sie der CBL Preisverzeichnis, Abschnitt 4. „Depotservice“.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248 als auch auf Clearstream Banking AG (für CBF-Kunden, die CreationOnline nutzen) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.