Thailand: Monatlicher Offenlegungsbericht

30.06.2017

Mit Wirkung zum

1. Juli 2017

müssen gemäß Abschnitt 10 des Bank of Thailand Act, B.E. 2485 [entsprechend der geänderten Fassung des Bank of Thailand Act (Nr. 4), B.E. 2551] monatlich die Daten/Informationen (ab Juni 2017) der nicht ansässigen Endbegünstigten, die thailändische Schuldverschreibungen halten, offengelegt werden.

Die Erfassung solcher Daten/Informationen durch die Bank of Thailand (BOT) dient nicht zur Verwendung für steuerliche Zwecke, sondern zur Erstellung einer Statistik, um die Ermittlung und Kontrolle von Investitionen durch nicht ansässige Endbegünstigte, die Überwachung der finanziellen Stabilität sowie die Formulierung der BOT-Richtlinien zu unterstützen.

Gemäß Abschnitt 63 des Bank of Thailand Act, B.E. 2485 ist die BOT berechtigt, der entsprechenden Person ein Bußgeld in Höhe von maximal 100.000 THB aufzuerlegen, wenn die Offenlegungsanforderungen nicht eingehalten werden (u.a. eine verspätete Offenlegung).

Hinweis: Die aktualisierten Disclose Requirements - Thailand​​​​​​​​​​ sind ab Datum des Inkrafttretens verfügbar.

Auswirkungen auf Kunden

Clearstream Banking1 sendet ihren Kunden eine als Offenlegungsmaßnahme gekennzeichnete SWIFT MT564-Mitteilung, die Folgendes angibt:

  • Zweck der Offenlegung
  • ISIN-Code
  • Stichtag
  • Bestand zum Nominalbetrag bei Schließung
  • Zwingend anzugebende Daten/Informationen gemäß der nicht ansässigen Endbegünstigten:
    • Ländercode des Sitzes
    • Institutioneller Bereichscode
  • Rückmeldefrist
  • Konsequenzen bei einer fehlenden Offenlegung und Maßnahmen, wenn der Kunde nicht offenlegen kann bzw. will.

Hinweis: Die Ländercodes des Sitzes sowie die institutionellen Bereichscodes werden nach der Sendung einer E-Mail mit dem Betreff „PCP THAILAND DSCL“ an CAdatabase.cs@clearstream.com entsprechend zugestellt.

Betroffene Kunden müssen innerhalb der Rückmeldefrist eine SWIFT MT565-Mitteilung per nicht ansässigem Endbegünstigen mit folgenden Angaben senden:

  • ISIN-Code
  • Gesamter Nominalbetrag
  • Zwingend anzugebende Daten/Informationen müssen in das Feld :70E::INST// in SWIFT wie folgt eingetragen werden:

Beispiel: :70E::INST//BO DETAILS:

                <Ländercode des Sitzes>

                <Institutioneller Bereichscode>

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.