Neue Zulassungskriterien für Wertpapiere bei dene Clearstream Banking S.A. oder Euroclear Bank NV/SA der Issuer CSD ist - Erinnerung

21.03.2018

Clearstream Banking1 möchte ihre Kunden informieren, dass die Central Securities Depositaries Regulation („CSDR“) fordert, dass Verwahrstellen in der Europäischen Union in ihrer Rolle als Issuer CSD für ein Wertpapier den Legal Entity Identifier („LEI“) eines jedem Emitttenten einholt und speichert.

Die internationalen Zentralverwahrer werden deshalb für die Emittenten von Wertpapieren einen gültigen LEI verlangen, für die die internationalen Zentralverwahrer ab Dienstag, den 2. Januar 2018 als Issuer ISD handeln2.

Beim LEI handelt es sich um einen einzigartigen Code auf der Basis der ISO 17442-Standards, der die Erkennung von juristischen Personen in globalen Finanzmärkten ermöglicht und eine höhere Transparenz durch öffentlich verfügbare Datenpools schafft.

Anforderungen an Emittenten

Ab: 

Heute

  • muss der LEI des Emittenten durch die Emittenten und deren Intermediäre vorgelegt werden, wenn deren Wertpapiere in der Vergangenheit akzeptiert wurden und nicht vor Dienstag, den 2. Januar 2018 fällig ist.
  • Der LEI des Emittenten wird für neu emittierte Wertpapiere verlangt, ist aber für eine Zulassung nicht zwingend erforderlich.

Montag, der 2. April 2018:

  • Der LEI des Emittenten wird für neu emittierte Wertpapiere verlangt und ist ein zwingend erforderliches Zulassungskriterium, d. h. dass Emittenten und deren Intermediäre den internationalen Zentralverwahrern einen gültigen LEI vorlegen müssen, bevor ein Wertpapier durch internationale Zentralverwahrer akzeptiert werden kann.

LEI Status

Der LEI muss:

  • für jede juristische Person vorgelegt werden. Speziell für Fonds bedeutet dies, dass der LEI auf Basis des Unterfonds vorgelegt werden muss.
  • muss aktuell sein. Der LEI muss gültig sein und den Status „Issued“, „Pending Transfer“ oder „Pending Archival“ haben. Wird der LEI nicht für die korrekte juristische Person vorgelegt bzw. besitzt er nicht den korrekten Status, gilt der LEI als ungültig und das Wertpapier wird von internationalen Zentralverwahrern nicht akzeptiert.
  • jährlich erneuert werden. Dieses Verfahren können Sie einfach online durchführen.

Wie Sie einen LEI erhalten

Einen LEI erhalten Sie problemlos und kostengünstig.

Ein LEI kann vom LuxCSD LEI Service-Team unter lei.service@luxcsd.com angefordert werden.
Das mehrsprachige Team erfasst alle notwendigen Daten, um einen LEI auszustellen. Dieses Verfahren ist einfach und garantiert, dass alle individuellen Fragen beantwortet werden.

Die LEI-Formate und -Beschreibungen für Emittenten finden Sie auf der folgenden Webseite: https://www.gleif.org/en/about-lei/how-to-get-an-lei-find-lei-issuing-organizations

Wie Sie uns Ihren LEI zukommen lassen

Emittenten können uns entweder einen Screenshot oder eine Kopie der Registrierung auf der GLEIF-Website oder über die folgenden Adressen zusenden:

fundacceptance@clearstream.com (für kollektive Anlageinstrumente)3

OSS.Securities.Data@clearstream.com (für Nicht-Fonds)

Bitte verwenden Sie den Betreff „LEI delivery“ und geben bitte den Namen / Ländercode / LEI des Emittenten an.

Weitere Informationen

Wir analysieren laufend die EPIM-Auswirkungen und teilen Ihnen weitere Informationen zu gegebener Zeit mit.

Weitere Informationen erhalten Sie von Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.
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1. Clearstream Banking bezieht sich auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.
2. Diese Bestimmungen ersetzen nicht andere Verpflichtungen, die Emittenten bei der Bereitstellung von LEIs an andere Parteien erfüllen müssen, Anfragen von Handelsplätzen gemäß MiFID II müssen beispielsweise ebenfalls innerhalb des Zeitraums erfüllt werden, die von der Börse bzw. MTF vorgegeben wird.
3. Für kollektive Anlageinstrumente (CIVs) sollten die LEI-Angaben per E-Mail an fundacceptance@clearstream.com zusammen mit den anderen angeforderten Dokumente zur ISIN-Ausstellung und Akzeptanz gesandt werden (z. B. endgültiger Prospekt, Ausgabepreis usw.).
Die vollständigen Informationen finden Sie auf der ISIN Issuance Webseite unter den operativen Leitlinien für Investmentfondsanteile.